Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 600 |
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01 | Ein einzelner Mensch, weil er keine andere Sicherheit wegen künftiger | ||||||
02 | Beleidigungen leisten kann, ist iuridisch nur accidens, welches nur existiren | ||||||
03 | kan inhaerendo. Ein bürgerliches Ganze ist Substanz. | ||||||
04 | Es ist die Frage, ob die Verwandlung der substantzen inaccidentia | ||||||
05 | oder dieser in substantzen der Zwek der Menschheit und Pflicht des Staats | ||||||
06 | gegen sich selbst sey, sich als besondern Staat zu erhalten und diese Pflicht | ||||||
07 | nicht könne aufgegeben werden. Im letzteren Fall bleibt Einheit des commercii | ||||||
08 | (Völkerbund) das einzige, was den Zwek der Menschheit ausmacht, | ||||||
09 | nicht Einheit der Inhärenz, nicht Einheit der dependentz von einem obersten | ||||||
10 | Schiedsrichter sondern der Freyheit jedes einzelnen Staats unter allgemeinen | ||||||
11 | Gesetzen. Autonomie. | ||||||
8066. ψ. J 240. |
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13 | In statu naturali singulorum gilt das principium: Qvilibet praesumitur | ||||||
14 | bonus, nisi probetur contrarium, in statu naturali gentium: | ||||||
15 | qvilibet praesumitur malus, nisi securitatem dedit oppositi. Exeundum | ||||||
16 | esse e statu naturali ist die letzte Norm. | ||||||
8067. ψ. J 241. |
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18 | Die belligerantes versiren immer in re illicita, weil sie in statu naturae | ||||||
19 | als illicito leben. Um deswillen ist ihnen auch nicht alle Gewalt im | ||||||
20 | Kriege erlaubt, sondern nur so viel als mit der Erhaltung des menschlichen | ||||||
21 | Geschlechts zusammen bestehen kan und als zum processu erfodert | ||||||
22 | wird. | ||||||
8068. ψ. J 241. |
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24 | Das principium ist: ein jeder Krieg muß aus solchem Grunde angefangen | ||||||
25 | oder geführt werden, daß der Zwek damit bestehen könne in einen | ||||||
26 | allgemeinen Völkerbund und =stand Der äußeren Gerechtigkeit zu treten. | ||||||
8069. ψ? υ--χ?? J 244. |
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28 | Man kann sich keiner andern Mittel gegen einen Feind bedienen, als | ||||||
29 | von denen es möglich ist, daß sie allgemein darin übereinkommen, sich derselben | ||||||
30 | gegen einander zu bedienen. Nun ist nicht möglich, daß sie den | ||||||
31 | Meuchelmord dazu wähleten, weil es weder ein Wettstreit der List noch | ||||||
32 | Gewalt ist, sondern alle Sicherheit der Person selbst im Frieden aufhebt. | ||||||
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