Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 601 |
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8070. ψ? υ?? J 244. |
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02 | Der so genannte status naturalis ist eigentlich unter Vernünftigen | ||||||
03 | wesen praenaturalis, also der Krieg ein status extraordinarius, der nur | ||||||
04 | als casus necessitatis erlaubt ist. | ||||||
05 | Der Krieg muß nur als modus ius suum perseqvendi angesehen | ||||||
06 | werden und pacem parare bello und er muß so geführt werden, daß ein | ||||||
07 | wechselseitig Zutrauen im Frieden möglich sey. Giftmischen und Meuchelmord | ||||||
08 | sind von der Art, daß sie auch im Frieden unvermerkt fortdauern | ||||||
09 | können, wenn man das Kunststück derselben inne hat, und bringen einen | ||||||
10 | Krieg ad internecionem hervor, der keine Sicherheit als durch den Untergang | ||||||
11 | des Feindes giebt. | ||||||
12 | Ein jeder Im Kriege ist nicht alles wechselseitig erlaubt sondern nur | ||||||
13 | so viel, als mit der wirklichen Neigung zum künftigen Frieden zusammen | ||||||
14 | bestehen kan. | ||||||
8071. ψ? υ?? J 244. |
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16 | Hassassinen ein Schertz der Drusen. | ||||||
8072. ψ? υ--χ?? J 245. Zu § 272: |
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18 | Der souverain kann keinen zwingen, spion zu seyn. Denn der spion | ||||||
19 | thut seiner Seits unrecht, der Herr aber thut ihm Unrecht, wenn er ihn | ||||||
20 | zwingt, Unrecht zu thun. Dagegen erkauft er den spion, so thut er ihm | ||||||
21 | nicht unrecht, weil dieser einwilligt, dem Feinde auch nicht, weil ius laesi | ||||||
22 | erga laedentem infinitum ist. | ||||||
8073. ψ? υ--χ?? J 246. |
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24 | Wer ist hostis: der Bewafnete oder Unbewafnete des feindseeligen | ||||||
25 | staats? Der Bürger, der gäntzlich passiv ist und bereit, jedem zu gehorchen, | ||||||
26 | der Gewalt über ihn hat, ohne feindseelig zu handeln, ist der Gegenstand | ||||||
27 | des Streits, wer ihn beherrschen soll, und man kan ihm nichts nehmen, | ||||||
28 | außer wenn man ihn zugleich sich unterwirft und so gegen jedermann | ||||||
29 | schützt. | ||||||
30 | Er kan nur seinen Herrn verändern, denn der Krieg wird gegen den | ||||||
31 | Staat und nicht gegen einzelne, folglich nur gegen den souverain als | ||||||
32 | solchen, geführt. | ||||||
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