Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 593

     
           
 

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  01 er allerdings seines Rechtes verlustig geworden) das bürgerliche      
  02 Band aufgelöset ist, so haben die Aufrührer darum nicht sogleich ein neues.      
  03 Alte obrigkeiten haben ihr Ansehen, welches sich auf eine comission des      
  04 oberhaupts gründete, verloren. Es soll nunmehr eine neue Autorität entspringen,      
  05 oder es muß vielmehr eine schon daseyn, um die form der Gleichheit      
  06 zu wege zu bringen, die zur freyen Einrichtung nöthig ist. Aber da      
  07 macht die größere Gewalt die Einrichtung.      
           
   

 

8048.   ψ3--4.   J 174.
 
     
  09 Endlich frägt es sich, ob, wenn ein Souverän die ganze Nation zusammenberuft      
  10 und sie sich vollständig repräsentiren läßt, er alsdann die      
  11 Rechte eines Souverains in dieser Zeit behalte? Er ist war nichts mehr      
  12 als Stellvertreter, Statthalter, mit welchem das Volk nicht Contract gemacht      
  13 hat sondern ihm blos seine Rechte zu vertreten aufgetragen hat.      
  14 So lange er dieses thut, kann er alle Bewegungen des Volks hindern, dadurch      
  15 sie sich zu constituiren Vorhabens sind. Hat er sie aber einmal zusammen      
  16 berufen und constituiren sie sich, so ist seine Autorität nicht allein      
  17 suspendirt, sondern sie kann gar aufhören, wie das Ansehen eines jeden      
  18 repraesentanten, wenn sein Machtgeber selbst gegenwärtig ist.      
           
   

 

8049.   ψ3--4.   J 174.
 
     
  20 Zwischen dem Souverain und dem Volk findet kein pactum statt,      
  21 welches eine Bedingung enthielte, deren Nichthaltung einen theil berechtigte,      
  22 dasselbe aufzuheben. Denn in der Überlassung der Allgewalt ist      
  23 schon die renunciation auf alle Befugnisse der Wiedersetzung enthalten.      
  24 Es ist also kein contract sondern ein pactum gratuitum (g kein contract )      
  25 und auch als ein expressum wäre es illicitum. Es ist also tacitum, weil      
  26 das Volk sich unvermögend fühlt, sich selbst zu beherrschen. --- Wenn aber      
  27 der monarch als Souverain sich selbst unvermögend fühlt, den Staat zu      
  28 erhalten und beruft das Volk durch seine repraesentanten den Staat zu      
  29 erhalten, so ist dieses wiederum kein contract sondern, da er nur Stellvertreter      
  30 des Volks war, eine Niederlegung seiner Würde.      
           
   

 

8050.   ψ1--2? χ??   J 188.
 
     
  32 Der souverain thut als tyrann auch Unrecht und ihm geschieht also      
     

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