Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 592 |
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01 | 174: vid. p. 184. Herrschaft ist die Unterwerfung des Willens einer | ||||||
02 | Person oder vieler unter die absolute Willkühr eines einzigen Willens (es | ||||||
03 | mag nun seyn einer einzelnen Person oder der Vereinigung vieler). Alle | ||||||
04 | Herrschaft ist facto vsurpirt, iure soll sie constitutional seyn. Denn vsurpirt | ||||||
05 | ist dasjenige Recht, welches ohne ein pactum oder delictum alterius | ||||||
06 | acqvirirt worden. Die Herrschaft über Menschen ist eine Sache, welche als | ||||||
07 | res iacens eines Besitzers bedarf, weil Menschen nur in einer Gesellschaft | ||||||
08 | unter Gesetzen rechtlich existiren können (dies ist der Status der Menschen) | ||||||
09 | und sie wird als res nullius von dem ersten Besitznehmer occupirt. Mit | ||||||
10 | der Zeit wird das imperium constitutional; so lange, ob es gleich nur vsurpirt | ||||||
11 | ist, muß es doch respectirt werden. Das imperium des Herren über | ||||||
12 | den Knecht oder Leibeigenen ist seiner Natur nach nicht constitutional | ||||||
13 | sondern occupirt entweder occupatione bellica oder vsucapione und muß | ||||||
14 | einmal constitutional werden. Es ist keine constitution, wenn nur einer | ||||||
15 | Gesetze giebt und der andere ihnen passiv unterworfen ist. Weil aber vor | ||||||
16 | aller Berathschlagung über die Form der constitution die Vereinigung in | ||||||
17 | einem cörper vorgehen muß, diese aber schon von einigen nach einem gewissen | ||||||
18 | Plane veranstaltet seyn muß, welcher die Berathschlagende vereinigt, | ||||||
19 | so ist alle regeneration einer gewesenen und nun aufgehobenen Verfassung | ||||||
20 | wiederum nur vsurpation (per turbas agitur), und die Erlangung der | ||||||
21 | Oberherrschaft durch Aufstand ist jederzeit vsurpation. | ||||||
22 | Die Oberste Gewalt ist ihrem Begriffe nach uneingeschränkt. Sie | ||||||
23 | kann aber aus der wechselseitigen Einschränkung des Willens derer, die | ||||||
24 | dem Gesetz gehorchen sollen, indem sie es zugleich geben, entspringen. Alsdann | ||||||
25 | ist es ein imperium patrioticum. Ist aber irgend ein Wille, der | ||||||
26 | nicht der Wille des Ganzen ist, uneingeschränkt, so ist es Despotie, es sey | ||||||
27 | des Adels oder des gemeinen Volkes oder des Prinzen. -- Von der Knechtschaft | ||||||
28 | der Mongolischen Völker gegen die Tataren und Araber davon den | ||||||
29 | Mittleren die Freyheit gefährlich ward. | ||||||
8047. ψ3--4. J 174. |
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31 | Wenn darum, weil der Oberherr sein Versprechen gebrochen hat (dadurch | ||||||
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