Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 592

     
           
 

Zeile:

 

Text:

 

 

 

 
  01 174: vid. p. 184. Herrschaft ist die Unterwerfung des Willens einer      
  02 Person oder vieler unter die absolute Willkühr eines einzigen Willens (es      
  03 mag nun seyn einer einzelnen Person oder der Vereinigung vieler). Alle      
  04 Herrschaft ist facto vsurpirt, iure soll sie constitutional seyn. Denn vsurpirt      
  05 ist dasjenige Recht, welches ohne ein pactum oder delictum alterius      
  06 acqvirirt worden. Die Herrschaft über Menschen ist eine Sache, welche als      
  07 res iacens eines Besitzers bedarf, weil Menschen nur in einer Gesellschaft      
  08 unter Gesetzen rechtlich existiren können (dies ist der Status der Menschen)      
  09 und sie wird als res nullius von dem ersten Besitznehmer occupirt. Mit      
  10 der Zeit wird das imperium constitutional; so lange, ob es gleich nur vsurpirt      
  11 ist, muß es doch respectirt werden. Das imperium des Herren über      
  12 den Knecht oder Leibeigenen ist seiner Natur nach nicht constitutional      
  13 sondern occupirt entweder occupatione bellica oder vsucapione und muß      
  14 einmal constitutional werden. Es ist keine constitution, wenn nur einer      
  15 Gesetze giebt und der andere ihnen passiv unterworfen ist. Weil aber vor      
  16 aller Berathschlagung über die Form der constitution die Vereinigung in      
  17 einem cörper vorgehen muß, diese aber schon von einigen nach einem gewissen      
  18 Plane veranstaltet seyn muß, welcher die Berathschlagende vereinigt,      
  19 so ist alle regeneration einer gewesenen und nun aufgehobenen Verfassung      
  20 wiederum nur vsurpation (per turbas agitur), und die Erlangung der      
  21 Oberherrschaft durch Aufstand ist jederzeit vsurpation.      
           
  22 Die Oberste Gewalt ist ihrem Begriffe nach uneingeschränkt. Sie      
  23 kann aber aus der wechselseitigen Einschränkung des Willens derer, die      
  24 dem Gesetz gehorchen sollen, indem sie es zugleich geben, entspringen. Alsdann      
  25 ist es ein imperium patrioticum. Ist aber irgend ein Wille, der      
  26 nicht der Wille des Ganzen ist, uneingeschränkt, so ist es Despotie, es sey      
  27 des Adels oder des gemeinen Volkes oder des Prinzen. -- Von der Knechtschaft      
  28 der Mongolischen Völker gegen die Tataren und Araber davon den      
  29 Mittleren die Freyheit gefährlich ward.      
           
   

 

8047.   ψ3--4.   J 174.
 
     
  31 Wenn darum, weil der Oberherr sein Versprechen gebrochen hat (dadurch      
     

[ Seite 591 ] [ Seite 593 ] [ Inhaltsverzeichnis ]