Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 581 |
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01 | De monarchia. |
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02 | § 149--157. |
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8009. ψ3--4. J 141. |
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04 | Die oberste Gewalt eines einzigen ist die monarchie. | ||||||
05 | Die alleinige Gewalt --- --- --- --- --- der despotism*. | ||||||
06 | Die alleinige Gewalt überhaupt, es sey eines einzigen oder mehrerer, | ||||||
07 | ist die souverainetät. | ||||||
08 | * (g sonst heißt Despot derjenige Monarch, der seinen Willen dem | ||||||
09 | Princip eines allgemeinen Willens nicht unterordnet. Folglich wenn | ||||||
10 | er selbst richtet oder durch Rescripte, die nicht Gesetze werden können, | ||||||
11 | verfährt. ) | ||||||
8010. ψ3--4. J 142. |
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13 | Der Monarch ist es entweder der Regirung oder dem imperio nach. | ||||||
14 | Im ersten Falle ist er der einzige, der unter keinem steht und dessen Gewalt, | ||||||
15 | im zweyten ist er Souverain. | ||||||
16 | Eben so aristocratie ---, daß volk kan sie nicht absetzen. | ||||||
17 | Bey der democratie ist die souverainetät lediglich beym Volk und die | ||||||
18 | bestellt die Regirung. | ||||||
8011. ψ. J 142. |
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20 | Monarcha est solus nemini subiectus. | ||||||
21 | Despotes est monarchia omnia quaelibet imperans. | ||||||
8012. ψ3--4. J 142. |
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23 | Daß nur ein einziger exlex seyn kan, folgt daraus, weil wieder einen | ||||||
24 | solchen kein richter ist und er auch nicht unrecht thun kan. Nun muß aber | ||||||
25 | einer, der nicht unter Gesetzen steht, dem andern, der auch nicht darunter | ||||||
26 | steht, als zwey gleich freye Personen unrecht thun können, und doch ist | ||||||
27 | kein Gesetz, durch welches sie eingeschränkt werden. | ||||||
8013. ψ3--4. J 142. |
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29 | Der Monarch, der zugleich Souverain ist, ist Despot, wenn er nicht | ||||||
30 | blos durch Gesetze sondern auch durch Decrete, die kein Gesetz zum Grunde | ||||||
31 | haben, beschließt oder den Staat administrirt. | ||||||
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