Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 570 |
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01 | Die Gesetzgebung, Regirung und administration oder Staatsverwaltung. | ||||||
02 | Die letzte geht auf die rechte des unterthans gegen den | ||||||
03 | souverain und die Vorstellungen, die er als Unterthan gegen die Gesetze | ||||||
04 | oder Regirung zu machen hat. | ||||||
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7976. ψ? υ--χ? J 88. |
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06 | Dem Souverain gehört das territorium (aber nur universorum nicht | ||||||
07 | singulorum). Denn dem Gesamten Volk gehört es. Aber so wie das | ||||||
08 | Ganze Volk nicht über eines einzelnen territorium disponiren kann, was | ||||||
09 | es nicht zugleich sich selbst auferlegt so auch nicht der Monarch einzeln darüber, | ||||||
10 | ohne zugleich aufs Gantze zu repartiren, disponiren. Es fragt sich, | ||||||
11 | ob aus dem iure territorii alle iura in rem des souverains müssen abgeleitet | ||||||
12 | werden. Nein, denn das territorium kan ursprünglich nicht von | ||||||
13 | der Societät sondern nur von den einzelnen occupirt seyn. Also war das | ||||||
14 | Eigenthum vor der Societät und also auch dem imperio civili. Viel mehr | ||||||
15 | Gründen darauf die coloni als subditi (oder umgekehrt) ihre Rechte gegen | ||||||
16 | den Souverain. Nur auswärts kan es nicht verkauft werden. | ||||||
7977. ψ3--4. J 93. |
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18 | Souverain ist der Oberherr, Selbstherrscher Beherrscher, der nicht | ||||||
19 | Unterthan ist; (g Souverainetät, Oberherrschaft ). | ||||||
20 | Monarch ist der Oberherr. | ||||||
21 | Monarch als Souverain ist Selbstherrscher, Autocrator. | ||||||
7978. ψ3--4. J 93. |
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23 | Cives sunt, qui partem oneris publici ferre possunt potissimum ad | ||||||
24 | defensionem. | ||||||
7979. ψ3--4. J 94. |
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26 | Die despotische Regirung ist die patrimonialregirung (Land wie haab | ||||||
27 | und Gut); patriotische Regirung, als solle der Souverain es eben so der | ||||||
28 | Regirungsart nach seinen Nachkommen hinterlassen. Ist die Regirungsart | ||||||
29 | durch Gesetze geschehen, so kann er es so hinterlassen, denn das ist was | ||||||
30 | bestimtes; hat er aber durch decreta regirt, so ist es unmöglich, denn da | ||||||
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