Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 490

     
           
 

Zeile:

 

Text:

 

 

 

 
  01 summum imperium könne niemals der inneren Religion      
  02 Hindernisse entgegensetzen. Es ist aber etwas verkehrtes, daß neben dem      
  03 summo imperio in civilibus noch ein independentes sein soll in ecclesiasticis,      
  04 Welches auf inappellable Art äusserlich Urtheilt und vorgiebt die      
  05 administration positiver Gesetze zu besitzen, welche nicht aus der souverainen      
  06 Gewalt entspringen, status in statu. Noch ärger ist es, wenn der Landesherr      
  07 diese kirchliche Gewalt exercirt und über das, was blos vor das forum      
  08 internum gehört, ein forum externum constituirt.      
           
  09 Der Landesherr kann alle Laster bürgerlich erlaubt machen, die nur      
  10 nicht dem pacto civili (der Bürger unter einander) wiedersprechen und      
  11 daher alle irreligion erlauben. Allein davor muß er zu dem foro interno      
  12 und dessen Vergrößerung alle Gelegenheit geben.      
           
  13 Ob ausser dem pacto civili nicht noch ein anderes ist wodurch summum      
  14 imperium constituirt wird.      
           
   

 

7685.   ο? κ?   J 93.
 
     
  16 Die aristocratie der Geistlichen wurde in den Alten Zeiten zugelassen,      
  17 weil es eine vermeinte theocratie war, welche der damals schwachen bürgerlichen      
  18 Regierung zu hülfe kommen konnte.      
           
   

 

7686.   ο? κ? ρ??   J 93.
 
     
  20 Der Monarch, welcher despotisch ist, hält den Staat als sein Erbgut      
  21 (patrimonium), der patriotisch ist, als sein Vaterland. Das Land selbst      
  22 ist eine Verbrüderung aus einem Gemeinschaftlichen Vater. Es ist die      
  23 Herrschaft des ältesten. Alsdenn haben unterthanen auch im Staat ein      
  24 Vaterland. Weil sie wissen, was sie von Vätern bekommen haben und als      
  25 Väter hinterlassen können.      
           
   

 

7687.   ο? κ? ρ??   J 93.
 
     
  27 Der Satz, daß die Regirung eines despoten, wenn er selbst weise,      
  28 d. i. geschickt und zugleich gut ist, die beste sey, hat darin einen Wiederspruch,      
  29 weil wenn er das wäre, s0 würde er eine so unbillige Herrschaft      
  30 nur so lange führen, bis er eine Gesetzmäßige, da der Staat sich selbst      
  31 regirt, eingeführt hätte. Aber die Regirungsart oder Staatsverfassung ist      
  32 gewiß schlecht eben darum, daß die bonität der Regirung auf den Willen      
  33 des einzigen ankommt, ob er gut sey oder nicht.      
           
     

[ Seite 489 ] [ Seite 491 ] [ Inhaltsverzeichnis ]