Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 306 |
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01 | wäre, so würde keine Zurechnung statt finden. Weil aber die physische | ||||||
02 | folge hier zugleich eine legale folge hat, so wird ihm diese mit zugerechnet. | ||||||
03 | Also wird ein factum zuerst zugeschrieben und nachher zugerechnet. | ||||||
7299. ψ. Pr 83. Neben § 128, Satz 3--5: |
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05 | Das, in Ansehung dessen ich nach dem Gesetze frey bin, kan mir die | ||||||
06 | That, nicht aber die Unterlassung imputirt werden. | ||||||
07 | Wo ich gebunden bin, kan mir die unterlassung, nicht aber die That | ||||||
08 | imputirt werden. | ||||||
7300. ψ? χ? Pr 86. |
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10 | In Ansehung welcher Handlung ich practisch überhaupt nicht frey | ||||||
11 | bin, die kan mir nicht imputirt werden. In Ansehung deren ich zwar | ||||||
12 | moralisch frey bin bricht ab. | ||||||
7301. ψ. Pr 89. Neben § 135, 136: |
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14 | Summa*: Es kan jederman nur die handlung den Gesetzen gemäß | ||||||
15 | als That, nicht als Unterlassung imputirt werden. Nun sind die ethische | ||||||
16 | wohlthaten blos that, die lieblosigkeit Unterlassung. Iuridische Thaten | ||||||
17 | sind blos die Übertretungen, laesiones alterius; die iuridisch rechte Handlungen | ||||||
18 | sind blos Unterlassungen, dem andern das Seine zu nehmen. | ||||||
19 | * (g In jedem Syllogism muß minor affirmans seyn, also im imputatorio | ||||||
20 | muß er factum, aber nicht non factum enthalten. ) | ||||||
7302. ψ. Pr 89. Über und in § 136: |
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22 | Das ist die äußere Zurechnung, aber innerlich rechne ich mir auch | ||||||
23 | den Bewegungsgrund der actionis iustae zu, allenfals in demeritum, | ||||||
24 | und auch der Unterlassung der Wohlthaten als ein factum. Beydes ist | ||||||
25 | ein factum der Gesinnung nach. Überdem aber imputire ich mir facta | ||||||
26 | interna als Schuldigkeiten oder auch als Verdienste, e. g. Wollustsünden | ||||||
27 | oder Unterlassene Cultur der talente. | ||||||
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