Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 270 |
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01 | Phase ψ. |
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02 | Allgemeines. |
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7196. ψ? ρ-φ? L Bl. M 8. S. II: |
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04 | Die Tugend würde glücklich machen, wenn sie allgemein ausgeübt | ||||||
05 | würde; aber diese Glückseeligkeit ist nicht so viel werth als die Tugend, | ||||||
06 | und diese hat ohne iene ihren innern Werth. | ||||||
07 | Die Freyheit ist ein schöpferisches Vermögen. Das gute aus Freyheit | ||||||
08 | ist daher ursprünglich. | ||||||
09 | Die Gesetzmäßigkeit der freyheit aber ist die höchste Bedingung des | ||||||
10 | Guten und die Gesetzlosigkeit das wahre und absolute Böse, was die | ||||||
11 | Schöpfung des Ubels. Die letztere also muß auch schlechthin und ohne | ||||||
12 | Einschränkung schon der Vernunft misfallen, und dieses Misfallen muß | ||||||
13 | größer seyn als das an übeln oder versehen. | ||||||
14 | Die Legalitaet besteht in der Übereinstimmung mit der allgemeingültigen | ||||||
15 | willkühr, so fern wir bestimmend oder bestimmbar sind. | ||||||
7197. ψ? ρ-σ? φ-χ? (ω??) L Bl. E 62. S. I und II. R II 225-226. |
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19 | Die Moralitaet ist die Ubereinst innere Gesetzmäßigkeit der Freyheit, | ||||||
20 | so fern sie nämlich sich selbst ein Gesetz ist. Wenn wir von aller Neigung | ||||||
21 | abstrahiren, so sind doch Bedingungen übrig, unter denen allein die Freyheit | ||||||
22 | mit sich selbst stimmen kan. 1. daß der Gebrauch derselben mit der | ||||||
23 | Bestimmung seiner eigenen Natur 2. mit andrer Zwecken, so fern sie im | ||||||
24 | Ganzen harmoniren 3. Mit anderer Willkühr Freyheit überhaupt nach | ||||||
25 | unter einer allgemein gültigen Bedingung zusammenstimme. Diese Vollkommenheit | ||||||
26 | der Freyheit ist die Bedingung, unter der alles andre Gute | ||||||
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