Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 269 |
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7194. φ? χ? Pr 135. Zu §198? |
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02 | Das Recht, weil es wechselseitig ist, erlaubt Wiedervergeltung und | ||||||
03 | Zuvorkommen. Nach diesem würde der, so einen anderen zur selbsterhaltung | ||||||
04 | ums Leben zu bringen trachtet, mit recht vom andern vorher umgebracht | ||||||
05 | werden. Und dieses, als eine maxime voraus angenommen, macht die Einstimigkeit | ||||||
06 | unmöglich. | ||||||
7195. φ? χ? Pr 135. Zu §198? |
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08 | Die Nothwehr ist der einzige Casus necessitatis gegen den Beleidiger. | ||||||
09 | Obrigkeiten, welche die selbstvertheidigung mit großer Beschädigung des | ||||||
10 | andern verbieten, müssen wissen, daß sie dem Menschen sein heiligstes Recht | ||||||
11 | nehmen, um dasselbe zu verwalten und als depositairs desselben bricht ab. | ||||||
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