Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 233 |
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01 | ein Recht haben, wo mir das thun und lassen, d. i. der Gebrauch eines | ||||||
02 | objects meiner Willkühr erlaubt ist. | ||||||
7040. φ? (ξ?) Pr 33. Neben und in §69 Anfang: |
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04 | *Der allgemeine Wille giebt darum das Gesetz, weil ohne ihn die | ||||||
05 | Freyheit im gantzen genommen eine Gesetzlosigkeit und also ohne Regel | ||||||
06 | ist, mithin die Vernunft im Handlen nichts bestimen kan. | ||||||
07 | Wir haben auch in Ansehung unserer einen allgemeinen willen und | ||||||
08 | obersten nöthig, weil sonst das Manigfaltige der Neigungen keine Regel | ||||||
09 | a priori haben würde. Der wille aber ist der bricht ab. | ||||||
10 | * (g Aber diese allgemeine Regel ist die allgemeine Hypothesis, | ||||||
11 | unter der der wille des Menschen nur gut seyn kan. ) | ||||||
7041. υ. Pr 35. In und zu §71: |
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13 | Wir müssen die absolute bonität der Göttlichen Gesetze einsehen, damit | ||||||
14 | wir seinen Willen a priori erkennen und ihn auch gerne thun. | ||||||
7042. υ. Pr 37. Über und neben §74: |
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16 | Es muß vom Moralischen Gefühl niemals die rede seyn beym Urtheil | ||||||
17 | (es ist kein Sinn, sondern Wahl), sondern lediglich bey Handlungen oder | ||||||
18 | Theilnehmungen. | ||||||
19 | Anschauung, Sinn und Gefühl machen die gantze Sinnlichkeit aus. | ||||||
7043. υ. Pr 38. Zu §75: |
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21 | Die littera legis ist die Handlung selbst (materia), die anima ist die | ||||||
22 | Form oder die Übereinstimung mit dem Bewegungsgrunde. Die Anima | ||||||
23 | legis moralis ist der moralische Bewegungsgrund. Wer blos aus furcht | ||||||
24 | der Strafen Handlungen unterläßt, der satisfacirt dem Gesetze pragmatice, | ||||||
25 | nicht moraliter. | ||||||
7044. υ. Pr 38. Zu §75: |
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27 | Die pragmatische Gesetze haben wohl einen Sinn, aber keinen Geist; | ||||||
28 | denn sie gehen nicht auf die Gesinnung. | ||||||
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