Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 232 |
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01 | sich, unter welchen Bedingungen (g allgemeinen ) sich die Willkühr wechselsweise | ||||||
02 | necessitiren könne. Beym Recht muß alles bestimmt und gewiß sein. | ||||||
03 | Eine gute Handlung könte besser Pr 31: seyn, aber eine Rechte nicht rechter. | ||||||
7037. φ? υ? Pr 31. |
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05 | Vortheil und Eigenliebe sind an sich selbst keine Richtschnur, sondern | ||||||
06 | nur in so fern sie Vergnügen bringen; darüber muß auch ein principium | ||||||
07 | des Urtheils seyn. | ||||||
08 | Eine empirische Regel ist die, deren Bedingung empirisch ist und also | ||||||
09 | nur auf dem Urtheile der Sinne ankommt. e. g. Was dir das meiste Vergnügen | ||||||
10 | macht, den größten Vortheil bringt. | ||||||
11 | Empirische Regeln sind keine Gesetze, weil sie keine wahre nothwendigkeit | ||||||
12 | und Allgemeinheit haben. | ||||||
7038. φ? ψ? Pr 31. In §65 und 66 (1. Hälfte): |
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14 | Eintheilung. Alle Pflichten sind entweder äußerlich: gegen | ||||||
15 | andere Menschen, oder innerlich: nemlich nicht gegen andere Menschen | ||||||
16 | (welche also von anderen Menschen nicht können gefodert oder verlangt | ||||||
17 | werden). Beyde sind entweder passiv oder activ. Passive äußere Pflichten | ||||||
18 | sind die durch die Willkühr eines andern. Active: Ohne sie als durch die | ||||||
19 | Willkühr eines andern bestimmt anzusehen. Activ äußere Pflichten sind | ||||||
20 | freye Pflichten, passiv sind zwangspflichten gegen Menschen. Activ innere | ||||||
21 | Pflicht ist Pflicht gegen sich selbst. passiv innere Pflicht ist pflicht gegen | ||||||
22 | den allgemeinen Gesetzgeber. In ansehung Gottes sind alle unsre Pflichten | ||||||
23 | passiv. Sondere ich also diese ab, so bleiben übrig Pflichten der Schuldigkeit, | ||||||
24 | des Verdienstes und der Anständigkeit. Moralisch anständig ist, | ||||||
25 | was der Würde eines Vernünftigen Wesens gemäs ist. Gegen Gott haben | ||||||
26 | wir keine andere als passive Pflichten, nicht blos moralisch, sondern auch | ||||||
27 | physisch (wir könen auf Gott nicht wirken). Unsere active Verbindlichkeiten | ||||||
28 | gegen andre Menschen sind verdienstlich. gegen uns selbst aber schuldige, | ||||||
29 | obzwar nicht zwangspflichten. Also sind diese schuldige Pflichten gegen | ||||||
30 | andre. | ||||||
7039. φ? Pr 32. Über und in §67: |
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32 | Worinn recht haben (g res merae facultatis ), es zu thun; oder: | ||||||
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