Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 161 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
01 | in seinen Guten noch Bösen folgen imputirt werden. Was ihm entgegen | ||||||
02 | ist, kan in ansehung aller bösen, aber nicht guten Folgen imputirt werden. | ||||||
6789. ξ? η? Pr 89. Neben § 134 Schluss und § 135 Anfang: |
|||||||
04 | Alle ethische Handlungen gegen sich selbst können imputirt werden, sie | ||||||
05 | mögen gut oder böse seyn. Man kan sich seine Gesundheit oder Krankheit | ||||||
06 | selbst zuschreiben. | ||||||
6790. ξ? Pr 89. Neben § 135: |
|||||||
08 | Die böse folgen von dem, was ich nothwendiger weise that, könen mir | ||||||
09 | nicht imputirt werden. | ||||||
[ Seite 160 ] [ Seite 162 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||