Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 160 |
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01 | dessen treibender Kraft man sich wiedersetzte. Zweytens sind sie frey, weil | ||||||
02 | sie gar dem Gesetze entgegen geschehen und also auf keinerley Art erzwungen | ||||||
03 | sind. Also können die folgen der iuridischen Unterlassung imputirt werden. | ||||||
04 | Dagegen können die folgen der iuridischen Begehungen nicht imputirt | ||||||
05 | werden, weil die Handlung nicht frey war. Dagegen sind die folgen aller | ||||||
06 | der ethischen Unterlassungen nicht zuzurechnen; denn sie sind gar nicht | ||||||
07 | Handlungen (facta) und keinem Gesetze (aus dem Willen eines andern) | ||||||
08 | zuwieder oder vielmehr keinem andern zuwieder handelnd. Daher können | ||||||
09 | ihre folgen nicht als facta angesehen werden. Dagegen können iuridische | ||||||
10 | Begehungen in ihren folgen nicht imputirt werden, weil die Handlung | ||||||
11 | nicht frey war. Die Handlung selbst ist zu imputiren als Recht (g weder | ||||||
12 | in meritum noch demeritum ) in licitum (so wie die ethische Unterlassung). | ||||||
13 | Aber ethische Begehungen und iuridische unterlassungen in | ||||||
14 | meritum oder demeritum. | ||||||
15 | Summa: 1. Das iuridisch gesetzmäßige (g ist nicht frey ) und ethisch | ||||||
16 | gesetzwiedrige (g ist eine bloße zulassung ) kan nicht in seinen folgen imputirt | ||||||
17 | werden; 2. das iuridisch gesetzwiedrige und ethisch gesetzmäßige muß | ||||||
18 | in Ansehung aller seiner folgen imputirt werden. | ||||||
19 | p. 89, Rand unten: | ||||||
(g | |||||||
20 | Beobachtungen iuridischer und übertretungen ethischer Gesetze | ||||||
21 | können nicht in meritum oder demeritum imputirt werden. | ||||||
22 | Übertretungen iuridischer und Beobachtungen ethischer Gesetze | ||||||
23 | müssen in demeritum und meritum imputirt werden. | ||||||
24 | Also iuridische allein: | ||||||
25 | Ihre Beobachtung wird in deren folgen weder in meritum noch | ||||||
26 | demeritum imputirt. | ||||||
27 | Ihre Übertretung wird in deren guten folgen niemals in meritum, | ||||||
28 | in bösen jederzeit in demeritum imputirt. | ||||||
29 | Die iuridischen Gesetze sprechen frey oder schuldig, die ethische frey | ||||||
30 | oder unschuldig oder verdienstlich. | ||||||
) | |||||||
6787. ξ? Pr 88. |
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32 | Als freye Handlung (im psychologischen Verstande) bricht ab. | ||||||
6788. ξ? Pr 89. |
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34 | Was nach einem iuridischen Gesetz nothwendig ist geschieht, kan weder | ||||||
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