Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 159

     
           
 

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  01 wirken, sondern sein Wirken und da sondern ihm entgegen handeln, sind      
  02 erstlich unterlassungen nach des Gesetzes und in so fern doch wiederstrebungen,      
  03 also von den handlungen, welche beraubend sind, nur dem      
  04 Grade nach unterschieden. Gebe ich jemandem das gelehnte nicht wieder,      
  05 so ists eben so viel, als wenn ich etwas anderen nehme; denn ich beraube      
  06 den andern des seinigen. Ertheile ich jemandem keine Wohlthat, so ists      
  07 eben so viel, als nehme ich ihm etwas aus dem Grunde des rechts, was ich      
  08 ihm hätte erlassen können.      
           
   

 

6783.   ξ? η?   Pr 83.   Zwischen §127 und 128:
 
     
  10 Wenn etwas als eine freye Handlung, die nach moralischen Gesetzen      
  11 nicht necessitirt ist, angesehen werden kan, so ist es ein factum.      
           
   

 

6784.   ξ?   Pr 84.   Neben §128 Schluss:
 
     
  13 Die folgen einer that, die moralisch indifferent ist, werden nicht zugerechnet;      
  14 also hat alle Zurechnung eine beziehung auf moralische Gesetze,      
  15 und eine Handlung, die unter einem moralischen (g gebot --- oder Verbot --- )      
  16 Gesetze steht, heißt eine that. Ein jedes factum ist entweder meritum      
  17 oder demeritum, keines ist adiaphoron      
           
   

 

6785.   ξ?   Pr 86.   Zu §132:
 
     
  19 Wie wenig gutes uns imputirt werden könne, wenn man alle merita      
  20 fortunae abzieht: Verstand, so gar Erziehung, Beyspiel,Gesundheit,      
  21 mangel an Verleitung etc.      
           
   

 

6786.   ξ?   Pr 88.   Neben §133, 134:
 
     
  23 Die folgen einer Handlung können einem Zugerechnet werden, wenn er      
  24 2. die Handlung selbst (nicht er in Ansehung derselben) frey war (physice      
  25 und legaliter);      
           
  26 1. wenn es eine Handlung und nicht eine bloße Zulassung war.      
           
  27 Nun sind erstlich alle iuridische unterlassungen (z. E. Schuld nicht      
  28 bezahlen) handlungen, weil sie einem Gesetze entgegen geschehen, welchem      
     

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