Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 159 |
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01 | wirken, sondern sein Wirken und da sondern ihm entgegen handeln, sind | ||||||
02 | erstlich unterlassungen nach des Gesetzes und in so fern doch wiederstrebungen, | ||||||
03 | also von den handlungen, welche beraubend sind, nur dem | ||||||
04 | Grade nach unterschieden. Gebe ich jemandem das gelehnte nicht wieder, | ||||||
05 | so ists eben so viel, als wenn ich etwas anderen nehme; denn ich beraube | ||||||
06 | den andern des seinigen. Ertheile ich jemandem keine Wohlthat, so ists | ||||||
07 | eben so viel, als nehme ich ihm etwas aus dem Grunde des rechts, was ich | ||||||
08 | ihm hätte erlassen können. | ||||||
6783. ξ? η? Pr 83. Zwischen §127 und 128: |
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10 | Wenn etwas als eine freye Handlung, die nach moralischen Gesetzen | ||||||
11 | nicht necessitirt ist, angesehen werden kan, so ist es ein factum. | ||||||
6784. ξ? Pr 84. Neben §128 Schluss: |
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13 | Die folgen einer that, die moralisch indifferent ist, werden nicht zugerechnet; | ||||||
14 | also hat alle Zurechnung eine beziehung auf moralische Gesetze, | ||||||
15 | und eine Handlung, die unter einem moralischen (g gebot --- oder Verbot --- ) | ||||||
16 | Gesetze steht, heißt eine that. Ein jedes factum ist entweder meritum | ||||||
17 | oder demeritum, keines ist adiaphoron | ||||||
6785. ξ? Pr 86. Zu §132: |
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19 | Wie wenig gutes uns imputirt werden könne, wenn man alle merita | ||||||
20 | fortunae abzieht: Verstand, so gar Erziehung, Beyspiel,Gesundheit, | ||||||
21 | mangel an Verleitung etc. | ||||||
6786. ξ? Pr 88. Neben §133, 134: |
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23 | Die folgen einer Handlung können einem Zugerechnet werden, wenn er | ||||||
24 | 2. die Handlung selbst (nicht er in Ansehung derselben) frey war (physice | ||||||
25 | und legaliter); | ||||||
26 | 1. wenn es eine Handlung und nicht eine bloße Zulassung war. | ||||||
27 | Nun sind erstlich alle iuridische unterlassungen (z. E. Schuld nicht | ||||||
28 | bezahlen) handlungen, weil sie einem Gesetze entgegen geschehen, welchem | ||||||
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