Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 158 |
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6778. ξ? Pr 81. |
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02 | Pragmatisch imputire ich nicht die Begehungen, die pathologisch nothwendig | ||||||
03 | seyn, und nicht solche unterlassungen, sondern nur die, deren gegentheil | ||||||
04 | nach Regeln der neigung möglich ist. | ||||||
6779. ξ? Pr 81. |
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06 | imputirt wird einem nicht, wozu zu dessen Gegentheil kein zwingend | ||||||
07 | Gesetz ist. | ||||||
6780. ξ? ζ? Pr 81. |
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09 | Das Gute gefällt den Menschen am meisten durch die appropiation, | ||||||
10 | z. E. daß ein berühmter Mann unser Landesmann sey. Noch mehr durch | ||||||
11 | die imputation auf uns selbst. | ||||||
6781. ξ? ζ? Pr 81. |
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13 | Was der Persohn eigen ist, wird mehr appropriirt, als was dem | ||||||
14 | Zustande; und was der freyheit zuzuschreiben, noch mehr; was der moralität, | ||||||
15 | am meisten. | ||||||
16 | Imputirt wird eine jede Handlung, deren Gegentheil moralisch möglich | ||||||
17 | ist. Folglich keine Gute Handlung der Schuldigkeit, eine jede Handlung | ||||||
18 | der Gütigkeit etc: folglich wird das imputirt, dessen Gegentheil | ||||||
19 | keine Schuldigkeit ist, folglich nicht die Armuth um des Mangels | ||||||
20 | der Wohlthat. | ||||||
6782. ξ? Pr 83. Über und neben §127, 2. Hälfte, neben §128: |
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22 | Selbst bey mechanischen Wirkungen ist die Begehung einer Wirkung, | ||||||
23 | zu der ein Ding getrieben wird, nicht seiner thätigkeit beyzumessen, und | ||||||
24 | die unterlassung, zu der er nicht getrieben wird, auch. Denn das erstere | ||||||
25 | ist keine selbstthätige, das zweyte gar keine Handlung. Dagegen ist die | ||||||
26 | Unterlassung einer Wirkung, zu der das subject doch getrieben wird (Reitz), | ||||||
27 | und die Begehung einer Handlung, zu der es nicht genöthigt ist, nicht | ||||||
28 | beyzumessen; denn im ersten Falle ist es wiederstand oder auch Mangel | ||||||
29 | der Selbstthätigkeit, im zweyten ist es gänzliche selbstthätigkeit. Die entgegengesetzte | ||||||
30 | Handlungen, welche nicht allein nicht einem Gesetze gemäß | ||||||
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