Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 495 |
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01 | alles Möglichen in Gemeinschaft stehe und also zu jeder Bestimmung | |||||||||
02 | noch mehrere gehören, die nicht in dem Begriffe des Dinges | |||||||||
03 | analytisch gehören, mithin der allgemeine Begrif nur als ein Theil von | |||||||||
04 | dem Begriffe, der die praedicate zu allen moglichen enthält, angesehen | |||||||||
05 | werde. | |||||||||
6209. ψ2. Th I. |
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07 | Das principium exlusi medii sagt nur, daß von zweyen oppositis | |||||||||
08 | einem Dinge nicht alle beyde zukommen oder davon removirt werden | |||||||||
09 | können, aber nicht, daß es mit allen moglichen Prädicaten nothwendig | |||||||||
10 | verglichen werden müsse oder auch, d.i. nur in Verhaltnis auf sie und | |||||||||
11 | die Bestimmung nach dem principio exclusi medii existire. Dies ist das | |||||||||
12 | princip der durchgangigen Bestimmung. Das erste ist logisch und bedeutet | |||||||||
13 | nur die Natur disjunctiver Urtheile, welche die oppositionem contradictionis | |||||||||
14 | enthalten; das zweyte ist metaphysisch und bezeichnet die ableitung | |||||||||
15 | des Begrifs jedes Dinges aus dem Inbegrif aller Möglichkeit, | |||||||||
16 | nämlich der höchsten Realitaet. | |||||||||
17 | Der menschliche Verstand erfodert zu einem bestimmten Begriffe | |||||||||
18 | eines Dinges (namlich nicht desjenigen, was vielen Dingen gemein ist, | |||||||||
19 | sondern eines einzelnen), daß es sich dadurch von allem moglichen Unterscheiden | |||||||||
20 | lasse, weil er nur durch allgemeine Begriffe urtheilt. Er muß | |||||||||
21 | ihn also mit allen moglichen Pradicaten in der Idee vergleichen und | |||||||||
22 | denkt die durchgangige Bestimmung, die doch keinem Verstande auszuführen | |||||||||
23 | moglich ist. Er setzt also voraus: um ein Ding ganz zu erkennen, | |||||||||
24 | muß man nicht allein wissen, was es enthalt, sondern überdem alles, was | |||||||||
25 | ihm fehlt, damit man es auch in relation erkenne. | |||||||||
26 | Das principium der Bestimmung ist das exclusi medii. Das princip | |||||||||
27 | der durchgängigen Bestimmung heißt: ein jedes einzelne Ding (d.i. so | |||||||||
28 | fern es von allen andern unterschieden ist; denn das ein Ding, allgemein | |||||||||
29 | betrachtet als Gattung und Art, ist nur von denen, die nicht unter | |||||||||
30 | diesem Begriffe stehen, unterschieden) ist in Ansehung alles moglichen | |||||||||
31 | durch sein Verhaltnis zum Inbegrif aller moglichen Prädicate zu unterscheiden. | |||||||||
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