Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 446 |
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01 | zu verurtheilen, sondern sich seine Scrupel unverholen selbst zu gestehen | |||||||||
02 | und, ohne sich durch Besorgnis, man werde dadurch unehrerbietig werden, | |||||||||
03 | zu unterdrükung derselben und schmeichlerischen Lobeserhebungen verleiten | |||||||||
04 | zu lassen, wie Hiobs Freunde. Die Regirung Gottes ist nicht despotisch, | |||||||||
05 | sondern väterlich. Es heißt nicht: räsonnirt nicht, sondern gehorcht, | |||||||||
06 | sondern vielmehr: raisonnirt fleißig, damit ihr aus eigener Überzeugung | |||||||||
07 | freywillig und ungeschreckt die Verehrung Gottes beweisen könnt, | |||||||||
08 | die nichts von gar keinem Wert seyn würde, wenn sie abgedrungen wäre. | |||||||||
09 | Mit dem sclavisch glaubenden und eben darum tyrannsich andere zu | |||||||||
10 | diesem Glauben bewegenden ist nichts anzufangen. Wer Liebe zum | |||||||||
11 | Frieden hat, fängt es mit ihnen nicht auf Vernunftgründe an. | |||||||||
6088. ψ2. M 370'. Zu M § 904: |
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13 | Der Gesetzgeber muß gütig seyn; sonst macht sein Gebot keine Verbindlichkeit | |||||||||
14 | zum Gehorsam (Er muß auch allmächtig seyn); aber sein Gesetz | |||||||||
15 | muß, wenn er weise ist, heilig seyn. Als gesetzgeber ist Gott also heilig, | |||||||||
16 | als Regent gütig, und, da dieses nur unter der Bedingung der übereinstimung | |||||||||
17 | mit ienem moglich ist, um der Weisheit willen, so ist er als | |||||||||
18 | Richter gerecht. | |||||||||
6089. ψ2. M 370'. Zu M § 904: |
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20 | Die gütigkeit unter der einschränkenden Bedingung der Würdigkeit | |||||||||
21 | des subditi ist gerechtigkeit. Sie setzt also ein imperium voraus. Gott | |||||||||
22 | als Beherrscher ist gütig, aber unter einschrankenden Bedingungen seiner | |||||||||
23 | Heiligkeit. Die Gesetzgebende Heiligkeit ist die Vollkommenheit des | |||||||||
24 | Willens, nicht blos der legalitaet der Handlungen, sondern auch der moralitaet. | |||||||||
25 | Der gottliche Wille ist heilig; er fodert moralitaet. | |||||||||
6090. ψ2? υ—χ?? M 370. E I 459. Zu M § 906 „Iustitia“: |
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27 | Die Gütigkeit, so fern sie auf Bedingungen der Gesetzmäßigkeit eingeschränkt | |||||||||
28 | ist, ist Gerechtigkeit. | |||||||||
29 | (s Ist die Weisheit Gottes in der Einschrankung seiner Gütigkeit | |||||||||
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