Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 668

     
           
 

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  01 mithin als zu einem der drey Verhaltnisse im Gemüth gehorig. Alle Beobachtung      
  02 erfodert eine Regel.      
           
  03 Das intellectuelle der Warnehmung geht auf die Kraft des innern      
  04 Sinnes. Die Grundsatze der Beob Die Analogien der Beobachtung gehen      
  05 auf die durchgangige Warnehmung oder die durchgehends bestimmte      
  06 Warnehmung.      
           
  07 Alle Verbindungen werden durch das Gemüth gemacht, und das      
  08 Gemüth verbindet nichts obiective, als was aus seinem correlato nothwendig      
  09 bestimmt wird; sonst sind die Vorstellungen wohl zusammengestellt,      
  10 aber nicht verknüpft, zwar in der Warnehmung, aber nicht im      
  11 Begriffe.      
           
  12 Nur das, was bestandiger Grundsatze im Gemüthe fahig ist,      
  13 nennen wir obiect. Also muß vor den obiectiven Urtheilen Beurtheilung      
  14 vorhergehen. Denn alles andere, was nicht solche Grundsätze annimmt      
  15 ist vor uns nichts und kann auch nicht wargenommen werden. Weil die      
  16 Warnehmung eine coniugation nach einem allgemeinen entweder      
  17 Grunde erfodert.      
           
   

 

4682.   ρ1.   L Bl. Duisburg 16.   S. I, II.   R I 44f.
 
     
  19 S. I:      
  20 Der Begrif: was da geschieht, ist eine Bestimmung der Sinnlichkeit      
  21 aber durch den Verstand, indem Etwas in die Zeitfolge gesetzt wird.      
  22 Nun kann dieses nicht anders als in der relation zu etwas vorhergehendem      
  23 geschehen) Demnach sagt die regel, Daß was da geschieht, durch etwas      
  24 vorhergehendes bestimmt werde, nichts anders aus, als (g das alles dieses      
  25 in der Ordnung der Zeit bestimbar sey ) daß da die 4 Bestimmung der Re      
  26 von et einer Stelle des Daseyns in der Zeit durch den Verstand mithin      
  27 nach einer Regel, geschene mußse.      
           
  28 Realitaet ist das, wodurch etwas ein Obiekt der Warnehmung ist.      
  29 „Bey ieder Realitaet ist ein Verhaltnis des Accidentz zur substantz) will      
     

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