Kant: AA XVI, L §. 171-175. IX 81-82. ... , Seite 436 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
01 | denen des Gegentheils, ohne den Maasstab der Gewisheit zu haben. | ||||||
02 | z. E. Daß planeten Einwohner haben, verhalt sich zur Gewisheit wie | ||||||
03 | dieser Zwek zur Summe aller möglichen Zwecke. | ||||||
2602. ψ? (υ-χ?) L 47. In l §. 171: |
|||||||
05 | Warscheinlichkeit ist das Verhaltnis des unzureichenden Grundes | ||||||
06 | des Vorwarhaltens zur Gewisheit (mehr als die Hälfte). Warscheinliche | ||||||
07 | Vorstellung von Dingen vor der Untersuchung; nicht: wahrscheinliche | ||||||
08 | Erkentnis soll angenommen, sondern: geprüft werden; aber die Erkentnis | ||||||
09 | der Warscheinlichkeit kan ganz gegründet seyn. | ||||||
2603. ψ? (υ-χ?) L 48. |
|||||||
11 | Der subiective Grund des Vorwarhaltens, der größer ist als der des | ||||||
12 | Gegntheils, ist die Scheinbarkeit (verisimilitudo). der obiective etc. etc. ist | ||||||
13 | probabilitas. Dieses kan man nur wissen, wenn man das Verhaltnis | ||||||
14 | der Gründe zum Zureichenden erkennt. | ||||||
15 | Der Grund des Vorwarhaltens ist entweder obiectiv größer als d | ||||||
16 | oder subiectiv größer als der des Gegentheils. | ||||||
17 | Dieses kan man nur ausfinden, wenn man die Gründe des Vorwarhaltens | ||||||
18 | mit dem zureichenden Grunde vergleicht; denn alsdenn sind | ||||||
[ Seite 435 ] [ Seite 437 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||