Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 327

   
         
 

Zeile:

 

Text:

 

Verknüpfungen:

 

 

 
    743.   ν? (κ—λ? ρ?)   M 249'.
 
   
  02 Das Urtheil des Geschmaks ist ein Gesellschaftlich Urtheil und dient    
  03 auch der geselligkeit, aber dient auch zur Vergesellschaftung der Annehmlichkeiten.    
  04 guter Geschmak geht auf das, was lange gefällt. Das Wesentlich    
  05 Schoene ist, was mit dem Begriffe der Sache nach sinnlichen gesetzen stimmt;    
  06 denn der Begrif, was die Sache seyn soll, wird vorausgesetzt.    
         
   

 

744.   ν2? (κ3—μ? ρ3?)   M 249'.
 
   
  08 Weil die rührungen des Gefühls, ob sie gleich theilnehmend sind,    
  09 doch gleichwohl nicht immer moralisch seyn, sondern aus einer privatbeschaffenheit    
  10 des subiects herrühren, so sind sie nicht gesellschaftlich mithin    
  11 nicht dem Geschmak gemäß. Weil die jugend noch nicht vollständig    
  12 zur Gesellschaft ist, so hat sie darum mehr Empfindung als Geschmak, und    
  13 das hohere Alter, was schon daraus geht, keins von beyden. Die Jugend    
  14 auch nicht den Geschmak der Gaumen: der bleibt am meisten beym Alter.    
  15 Das Frauenzimmer ist nicht vors wesentlich schöne. Dies gehört vor den    
  16 dirigirenden geschmak. Das Frauenzimmer hat nur einen eitlen Geschmak,    
  17 der eigenliebich ist.    
         
   

 

745.   ν—ξ? ρ1—σ1? (φ1?)   M 248.   Neben und zu M §. 662 Anfang
 
   
  20 Die Wohlgefallen Lust an einem Gegenstande ist nicht mit der Lust    
  21 am Daseyn dieses Gegenstandes zu verwechseln. Jene ist die Lust in der    
  22 Beurtheilung, diese in der Empfindung. Die letztere ist von dem, was    
  23 vergnügt; die erste, was Gefallt. Die Beurtheilung ist entweder als von    
  24 einem Geg bricht ab.    
         
     

[ Seite 326 ] [ Seite 328 ] [ Inhaltsverzeichnis ]