Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 299 |
||||||||
Zeile:
|
Text:
|
Verknüpfungen:
|
|
|||||
01 | einem Moglichen Willen, er mag mit Annehmlichkeit verbunden | |||||||
02 | seyn oder nicht, und also iederman dienen kan die Zeit abzutheilen, ist sie | |||||||
03 | gut und also ohne Beziehung auf den Zustand der Persohn, dadurch mit | |||||||
04 | Anmuth afficirt zu werden. | |||||||
05 | Freyheit ist nothwendiger Weise einem ieden Angenehm, also Gut; | |||||||
06 | eben so Verstand. | |||||||
07 | Seine eigene Freyheit lieben, entspringt aus der Annehmlichkeit; | |||||||
08 | aber die Freyheit überhaupt: daher, weil es gut ist. Allein diese Liebe | |||||||
09 | selbst ist gut; den wer die Freyheit überhaupt, wer das Wohlbefinden | |||||||
10 | überhaupt liebt, der verlangt es an iederman, folglich gefällt auch sein | |||||||
11 | Wille iederman. | |||||||
674. κ — λ. M 252c. |
||||||||
13 | Man nennet das Vermögen, zum hochsten Gut durch Mittel, die | |||||||
14 | (g nicht ) in der Natur des Menschen liegen, zu gelangen: den Geist; die | |||||||
15 | blos durch die Natur des Menschen: das Fleisch. Bey diesen ist der Grund | |||||||
16 | der Sittlichkeit und Glükseeligkeit, der vom Verstande auf | |||||||
17 | Grundsätze sich fußet, Vernunft; der Grund aber, der in dem Gefühle liegt, | |||||||
18 | das Herz. Man soll nicht vom Herzen anfangen, auch niemals durch die | |||||||
19 | Empfindungen des Herzens was empfehlen, weil ein grund moralischen | |||||||
20 | sentiments in diesem Falle allen Betrug der Vernunft gut heißt. | |||||||
675. κ — λ. M 252c. |
||||||||
22 | Die bonitaet besteht in der Übereinstimmung nothwendigen verknüpfung | |||||||
23 | einer Sache mit dem, was allen Moglichen Zweken allgemein ist. | |||||||
676. κ — λ. M 252c. E II 425. |
||||||||
25 | Die Vollkomenheit einer Erkentnis in Ansehung des obiects ist logisch, | |||||||
26 | in Ansehung des subiects ist aesthetisch. Diese letztere weil sie das Bewustseyn | |||||||
[ Seite 298 ] [ Seite 300 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
||||||||