Kant: AA XVI, L §. 155-167. IX 65-73. [Gewissheit der ... , Seite 384 |
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01 | Erzählungen sind nicht die eigentlichen Gegenstände des Glaubens, | ||||||
02 | denn sie sind ein wissen. Auch nicht Vernunftwarheiten (g Man kan in | ||||||
03 | Ansehung ihrer nicht Meynen ); aber die voraussetzung* der theoretischen | ||||||
04 | Bedingungen zum Moralischen Gebrauch ist es. | ||||||
05 | * (g was nur subiectiv hinreichend, aber nicht obiectiv deutlich | ||||||
06 | gemacht werden kan. e. g. den Thäter eines verbrechens. ) | ||||||
2471. φ? (σ-τ?) (ω?) L 43'. |
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08 | Mathematische Vernunftwarheiten kan man auf Zeugnisse zwar | ||||||
09 | Glauben, aber nicht wissen, Historische aber wissen. Philosophische auch | ||||||
10 | nicht einmal Glauben. Philosophie leidet in sich keine blosse überredung. | ||||||
11 | Was sind Gegenstände des Meynens, Glaubens und Wissens? | ||||||
2472. φ-χ. L 43'. |
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13 | Eine praktisch indifferente Vernunft würde nicht immer könen überzeugt | ||||||
14 | werden. Eine practisch gesetzgebende Vernunft muß es nothwendig | ||||||
15 | voraussetzen, ob es gle aber in practischer Beziehung, ob sie gleich logisch | ||||||
16 | nur überredet werden kan. | ||||||
2473. ψ? (υ-χ?) L 42'. |
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18 | Warheit als ist obiective Eigenschaft der Erkentnis. | ||||||
19 | Das Urtheil, wodurch etwas als wahr vorgestellt wird (g die Beziehung | ||||||
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