Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 320

   
         
 

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  01 Die Regel, das Exempel, die Ausführung. Sind allgemeine Vernunftsätze    
  02 als Maximen &c &c.    
         
   

 

723.   ν1? (λ? ρ1?)   M 247'.   E I 347.   Zu M §. 660?
 
   
  04 Das Wohlbefinden und die Zufriedenheit sind von einander unterschieden.    
  05 Jenes bezieht sich blos auf die Sinne, dieses auf die Begierden.    
  06 Die letztere zu befödern gehören Gegenstände, dabey man selbst die Ursache    
  07 der Vergnügen ist und sich selbst genießt, ohne von Gegenständen angegriffen    
  08 zu seyn, noch von ihnen abzuhängen, als Morgenröthe, Landleben.    
  09 Von solchen Dingen sagt man: sie solten iedermanns Vergnügen seyn.    
  10 Durch einen vollstandigen Grad des Wohlbefindesn ist man nicht immer    
  11 Zufrieden, und bei einer Zufriedenen Seele ist nicht immer Wohlbefinden.    
  12 Zufriedenheit gereicht zur Ehre, nicht wohlbefinden. Die Zufriedenheit    
  13 ist negativ. Die Ergotzlichkeiten, Belustigungen gehören weder zum    
  14 Wohlbefinden noch zur Zufriedenheit. Gnügsamkeit ist die Zufriedenheit    
  15 ohne Ergotzlichkeit. Bedürfnis.    
         
   

 

724.   ν1? (λ? ρ1?)   M 247'.   Zu den beiden letzten Sätzen von M §. 660:
 
   
  18 Die drey Güter der Seele sind ein Gesunder Verstand, ein frohlich    
  19 Herz, ein freyer über mich selbst herrschender Wille. Wenn man dazu    
  20 noch einen Gesunden Körper* nimt, hat man alle innere Güter. Die    
  21 Äußerliche sind Freyheit (Gemachlichkeit), Vergnügen (g Wohlstand ) und    
  22 Ehre. Freyheit und Ehre sind nicht güter des Genusses.    
         
  23 * (g der dem Verstande durch Sinne, dem Gefühl des Gemüths    
  24 durch Munterkeit und dem Willen durch activitaet behülflich ist; unter    
  25 den Äußeren ist der Zustand welcher der Annehmlichkeit dem Gefühle,    
  26 der Ehre dem Verstande**, der Freyheit dem Willen zuträglich. )    
         
  27 ** (g oder dem Vermögen, allgemein gültig zu urtheilen. wer    
  28 Das Gute ist, was auch äusserlich allgemein gebilligt wird. Dieses    
     

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