Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 084

   
         
 

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  01 ist hier kein Unterschied), weil er zu dem letzteren den Zusammenhang nach    
  02 Naturgesetzen bedarf, in Ansehung der künftigen freien Handlungen aber    
  03 dieser Leitung oder Hinweisung entbehren muß.    
         
  04 Wenn man den Menschen einen angebornen und unveränderlich=guten    
  05 obzwar eingeschränkten Willen beilegen dürfte, so würde er dieses Fortschreiten    
  06 seiner Gattung zum Besseren mit Sicherheit vorhersagen können:    
  07 weil es eine Begebenheit träfe, die er selbst machen kann. Bei der Mischung    
  08 des Bösen aber mit dem Guten in der Anlage, deren Maß er nicht    
  09 kennt, weiß er selbst nicht, welcher Wirkung er sich davon gewärtigen könne.    
         
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5.
   
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An irgend eine Erfahrung muß doch die wahrsagende Geschichte
   
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des Menschengeschlechts angeknüpft werden.
   
         
  13 Es muß irgend eine Erfahrung im Menschengeschlechte vorkommen,    
  14 die als eine Begebenheit auf eine Beschaffenheit und ein Vermögen desselben    
  15 hinweiset, Ursache von dem Fortrücken desselben zum Besseren und (daß    
  16 dieses die That eines mit Freiheit begabten Wesens sein soll) Urheber desselben    
  17 zu sein; aus einer gegebenen Ursache aber läßt sich eine Begebenheit    
  18 als Wirkung vorhersagen, wenn sich die Umstände eräugnen, welche dazu    
  19 mitwirkend sind. Daß diese letztere sich aber irgend einmal eräugnen    
  20 müssen, kann wie beim Calcul der Wahrscheinlichkeit im Spiel wohl im    
  21 Allgemeinen vorhergesagt, aber nicht bestimmt werden, ob es sich in meinem    
  22 Leben zutragen und ich die Erfahrung davon haben werde, die jene Vorhersagung    
  23 bestätigte. -Also muß eine Begebenheit nachgesucht werden,    
  24 welche auf das Dasein einer solchen Ursache und auch auf den Act ihrer    
  25 Causalität im Menschengeschlechte unbestimmt in Ansehung der Zeit hinweise,    
  26 und die auf das Fortschreiten zum Besseren als unausbleibliche    
  27 Folge schließen ließe, welcher Schluß dann auch auf die Geschichte der vergangenen    
  28 Zeit (daß es immer im Fortschritt gewesen sei) ausgedehnt werden    
  29 könnte, doch so, daß jene Begebenheit nicht selbst als Ursache des letzteren,    
  30 sondern nur als hindeutend, als Geschichtszeichen ( signum rememorativum,    
  31 demonstrativum, prognostikon ), angesehen werden müsse    
  32 und so die Tendenz des menschlichen Geschlechts im Ganzen, d.i. nicht    
  33 nach den Individuen betrachtet (denn das würde eine nicht zu beendigende    
  34 Aufzählung und Berechnung abgeben), sondern wie es in Völkerschaften    
  35 und Staaten getheilt auf Erden angetroffen wird, beweisen könnte.    
         
         
     

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