Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 020 |
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01 | beurtheilen die Freiheit habe, die mit dem wissenschaftlichen Interesse, | ||||||
02 | d. i. mit dem der Wahrheit, zu thun hat, wo die Vernunft öffentlich zu | ||||||
03 | sprechen berechtigt sein muß: weil ohne eine solche die Wahrheit (zum | ||||||
04 | Schaden der Regierung selbst) nicht an den Tag kommen würde, die Vernunft | ||||||
05 | aber ihrer Natur nach frei ist und keine Befehle etwas für wahr zu | ||||||
06 | halten (kein crede , sondern nur ein freies credo ) annimmt. - Daß aber | ||||||
07 | eine solche Facultät unerachtet dieses großen Vorzugs (der Freiheit) dennoch | ||||||
08 | die untere genannt wird, davon ist die Ursache in der Natur des | ||||||
09 | Menschen anzutreffen: daß nämlich der, welcher befehlen kann, ob er gleich | ||||||
10 | ein demüthiger Diener eines andern ist, sich doch vornehmer dünkt als ein | ||||||
11 | anderer, der zwar frei ist, aber niemandem zu befehlen hat. | ||||||
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