Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 021

   
         
 

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I

   
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Vom Verhältnisse der Facultäten.

   
         
  03

Erster Abschnitt.

   
  04

Begriff und Eintheilung der oberen Facultäten.

   
         
  05 Man kann annehmen, daß alle künstlichen Einrichtungen, welche eine    
  06 Vernunftidee (wie die von einer Regierung ist) zum Grunde haben, die    
  07 sich an einem Gegenstande der Erfahrung (dergleichen das ganze gegenwärtige    
  08 Feld der Gelehrsamkeit) praktisch beweisen soll, nicht durch blos    
  09 zufällige Aufsammlung und willkürliche Zusammenstellung vorkommender    
  10 Fälle, sondern nach irgend einem in der Vernunft, wenn gleich nur dunkel,    
  11 liegenden Princip und darauf gegründetem Plan versucht worden sind,    
  12 der eine gewisse Art der Eintheilung nothwendig macht.    
         
  13 Aus diesem Grunde kann man annehmen, daß die Organisation    
  14 einer Universität in Ansehung ihrer Klassen und Facultäten nicht so ganz    
  15 vom Zufall abgehangen habe, sondern daß die Regierung, ohne deshalb    
  16 eben ihr frühe Weisheit und Gelehrsamkeit anzudichten, schon durch ihr    
  17 eignes gefühltes Bedürfniß (vermittelst gewisser Lehren aufs Volk zu    
  18 wirken) a priori auf ein Princip der Eintheilung, was sonst empirischen    
  19 Ursprungs zu sein scheint, habe kommen können, das mit dem jetzt angenommenen    
  20 glücklich zusammentrifft; wiewohl ich ihr darum, als ob sie    
  21 fehlerfrei sei, nicht das Wort reden will.    
         
  22 Nach der Vernunft (d. h. objectiv) würden die Triebfedern, welche    
  23 die Regierung zu ihrem Zweck (auf das Volk Einfluß zu haben) benutzen    
  24 kann, in folgender Ordnung stehen: zuerst eines jeden ewiges Wohl,    
  25 dann das bürgerliche als Glied der Gesellschaft, endlich das Leibeswohl    
  26 (lange leben und gesund sein). Durch die öffentlichen Lehren in    
  27 Ansehung des ersten kann die Regierung selbst auf das Innere der Gedanken    
         
     

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