Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 403

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 voraussetzen kann. Für einen Verstand, bei dem dieser Unterschied nicht      
  02 einträte, würde es heißen: alle Objecte, die ich erkenne, sind (existiren);      
  03 und die Möglichkeit einiger, die noch nicht existirten, d. i. Zufälligkeit      
  04 derselben, wenn sie existiren, also auch die davon zu unterscheidende Nothwendigkeit      
  05 würde in die Vorstellung eines solchen Wesens gar nicht      
  06 kommen können. Was unserm Verstande aber so beschwerlich fällt, der      
  07 Vernunft hier mit seinen Begriffen es gleich zu thun, ist bloß: daß für ihn      
  08 als menschlichen Verstand dasjenige überschwenglich (d. i. den subjectiven      
  09 Bedingungen seines Erkenntnisses unmöglich) ist, was doch die Vernunft      
  10 als zum Object gehörig zum Princip macht. - Hierbei gilt nun immer      
  11 die Maxime, daß wir alle Objecte da, wo ihr Erkenntniß das Vermögen      
  12 des Verstandes übersteigt, nach den subjectiven, unserer (d. i. der menschlichen)      
  13 Natur nothwendig anhängenden Bedingungen der Ausübung ihrer      
  14 Vermögen denken; und wenn die auf diese Art gefällten Urtheile (wie es      
  15 auch in Ansehung der überschwenglichen Begriffe nicht anders sein kann)      
  16 nicht constitutive Principien, die das Object, wie es beschaffen ist, bestimmen,      
  17 sein können, so werden es doch regulative, in der Ausübung      
  18 immanente und sichere, der menschlichen Absicht angemessene Principien      
  19 bleiben.      
           
  20 So wie die Vernunft in theoretischer Betrachtung der Natur die Idee      
  21 einer unbedingten Nothwendigkeit ihres Urgrundes annehmen muß: so      
  22 setzt sie auch in praktischer ihre eigene (in Ansehung der Natur) unbedingte      
  23 Causalität, d. i. Freiheit, voraus, indem sie sich ihres moralischen Gebots      
  24 bewußt ist. Weil nun aber hier die objective Nothwendigkeit der Handlung      
  25 als Pflicht derjenigen, die sie als Begebenheit haben würde, wenn ihr      
  26 Grund in der Natur und nicht in der Freiheit (d. i. der Vernunftcausalität)      
  27 läge, entgegengesetzt und die moralisch=Schlechthin=Nothwendige Handlung      
  28 physisch als ganz zufällig angesehen wird (d. i. daß das, was nothwendig      
  29 geschehen sollte, doch öfter nicht geschieht): so ist klar, daß es nur von      
  30 der subjectiven Beschaffenheit unsers praktischen Vermögens herrührt, daß      
  31 die moralischen Gesetze als Gebote (und die ihnen gemäße Handlungen      
  32 als Pflichten) vorgestellt werden müssen, und die Vernunft diese Nothwendigkeit      
  33 nicht durch ein Sein (Geschehen), sondern Sein=Sollen      
  34 ausdrückt: welches nicht Statt finden würde, wenn die Vernunft ohne      
  35 Sinnlichkeit (als subjective Bedingung ihrer Anwendung auf Gegenstände      
  36 der Natur) ihrer Causalität nach, mithin als Ursache in einer      
  37 intelligibelen, mit dem moralischen Gesetze durchgängig übereinstimmenden      
           
     

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