Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 237 |
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01 | erkannt werden kann, daß jedermann dieses Wohlgefallen an dem von mir | ||||||
02 | schön genannten Gegenstande fühlen werde; auch nicht eine praktische, | ||||||
03 | wo durch Begriffe eines reinen Vernunftwillens, welcher freihandelnden | ||||||
04 | Wesen zur Regel dient, dieses Wohlgefallen die nothwendige Folge eines | ||||||
05 | objectiven Gesetzes ist und nichts anders bedeutet, als daß man schlechterdings | ||||||
06 | (ohne weitere Absicht) auf gewisse Art handeln solle. Sondern sie | ||||||
07 | kann als Nothwendigkeit, die in einem ästhetischen Urtheile gedacht wird, | ||||||
08 | nur exemplarisch genannt werden, d. i. eine Nothwendigkeit der Beistimmung | ||||||
09 | aller zu einem Urtheil, was als Beispiel einer allgemeinen | ||||||
10 | Regel, die man nicht angeben kann, angesehen wird. Da ein ästhetisches | ||||||
11 | Urtheil kein objectives und Erkenntnißurtheil ist, so kann diese Nothwendigkeit | ||||||
12 | nicht aus bestimmten Begriffen abgeleitet werden und ist also nicht | ||||||
13 | apodiktisch. Viel weniger kann sie aus der Allgemeinheit der Erfahrung | ||||||
14 | (von einer durchgängigen Einhelligkeit der Urtheile über die Schönheit | ||||||
15 | eines gewissen Gegenstandes) geschlossen werden. Denn nicht allein daß | ||||||
16 | die Erfahrung hiezu schwerlich hinreichend viele Beläge schaffen würde, | ||||||
17 | so läßt sich auf empirische Urtheile kein Begriff der Nothwendigkeit dieser | ||||||
18 | Urtheile gründen. | ||||||
19 | § 19. |
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20 | Die subjective Nothwendigkeit, die wir dem Geschmacksurtheile |
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21 | beilegen, ist bedingt. |
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22 | Das Geschmacksurtheil sinnt jedermann Beistimmung an; und wer | ||||||
23 | etwas für schön erklärt, will, daß jedermann dem vorliegenden Gegenstande | ||||||
24 | Beifall geben und ihn gleichfalls für schön erklären solle. Das | ||||||
25 | Sollen im ästhetischen Urtheile wird also selbst nach allen Datis, die zur | ||||||
26 | Beurtheilung erfordert werden, doch nur bedingt ausgesprochen. Man | ||||||
27 | wirbt um jedes andern Beistimmung, weil man dazu einen Grund hat, | ||||||
28 | der allen gemein ist; auf welche Beistimmung man auch rechnen könnte, | ||||||
29 | wenn man nur immer sicher wäre, daß der Fall unter jenem Grunde als | ||||||
30 | Regel des Beifalls richtig subsumirt wäre. | ||||||
31 | § 20. |
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32 | Die Bedingung der Nothwendigkeit, die ein Geschmacksurtheil |
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33 | vorgiebt, ist die Idee eines Gemeinsinnes. |
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34 | Wenn Geschmacksurtheile (gleich den Erkenntnißurtheilen) ein bestimmtes | ||||||
35 | objectives Princip hätten, so würde der, welcher sie nach dem | ||||||
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