Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 215

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 wenn man nur dazusetzt objective Allgemeingültigkeit zum Unterschiede      
  02 von der bloß subjectiven, welche allemal ästhetisch ist.)      
           
  03 Nun ist ein objectiv allgemeingültiges Urtheil auch jederzeit      
  04 subjectiv, d. i. wenn das Urtheil für alles, was unter einem gegebenen      
  05 Begriffe enthalten ist, gilt, so gilt es auch für jedermann, der sich einen      
  06 Gegenstand durch diesen Begriff vorstellt. Aber von einer subjectiven      
  07 Allgemeingültigkeit, d. i. der ästhetischen, die auf keinem Begriffe      
  08 beruht, läßt sich nicht auf die logische schließen: weil jene Art Urtheile gar      
  09 nicht auf das Object geht. Eben darum aber muß auch die ästhetische      
  10 Allgemeinheit, die einem Urtheile beigelegt wird, von besonderer Art sein,      
  11 weil sie das Prädicat der Schönheit nicht mit dem Begriffe des Objects,      
  12 in seiner ganzen logischen Sphäre betrachtet, verknüpft und doch eben dasselbe      
  13 über die ganze Sphäre der Urtheilenden ausdehnt.      
           
  14 In Ansehung der logischen Quantität sind alle Geschmacksurtheile      
  15 einzelne Urtheile. Denn weil ich den Gegenstand unmittelbar an mein      
  16 Gefühl der Lust und Unlust halten muß und doch nicht durch Begriffe, so      
  17 können jene nicht die Quantität objectiv=gemeingültiger Urtheile haben;      
  18 obgleich, wenn die einzelne Vorstellung des Objects des Geschmacksurtheils      
  19 nach den Bedingungen, die das letztere bestimmen, durch Vergleichung in      
  20 einen Begriff verwandelt wird, ein logisch allgemeines Urtheil daraus      
  21 werden kann: z. B. die Rose, die ich anblicke, erkläre ich durch ein Geschmacksurtheil      
  22 für schön. Dagegen ist das Urtheil, welches durch Vergleichung      
  23 vieler einzelnen entspringt: die Rosen überhaupt sind schön, nunmehr      
  24 nicht bloß als ästhetisches, sondern als ein auf einem ästhetischen      
  25 gegründetes logisches Urtheil ausgesagt. Nun ist das Urtheil: die Rose      
  26 ist (im Geruche) angenehm, zwar auch ein ästhetisches und einzelnes, aber      
  27 kein Geschmacks=, sondern ein Sinnenurtheil. Es unterscheidet sich nämlich      
  28 vom ersteren darin: daß das Geschmacksurtheil eine ästhetische      
  29 Quantität der Allgemeinheit, d. i. der Gültigkeit für jedermann, bei sich      
  30 führt, welche im Urtheile über das Angenehme nicht angetroffen werden      
  31 kann. Nur allein die Urtheile über das Gute, ob sie gleich auch das Wohlgefallen      
  32 an einem Gegenstande bestimmen, haben logische, nicht bloß ästhetische      
  33 Allgemeinheit; denn sie gelten vom Object, als Erkenntnisse desselben,      
  34 und darum für jedermann.      
           
  35 Wenn man Objecte bloß nach Begriffen beurtheilt, so geht alle Vorstellung      
  36 der Schönheit verloren. Also kann es auch keine Regel geben, nach      
  37 der jemand genöthigt werden sollte, etwas für schön anzuerkennen. Ob      
           
     

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