Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 143

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 durch theoretische Meinung von der innern Beschaffenheit der Dinge, der      
  02 geheimen Abzweckung der Weltordnung, oder eines ihr vorstehenden Regierers      
  03 bedürftig, um uns auf das vollkommenste zu unbedingt gesetzmäßigen      
  04 Handlungen zu verbinden. Aber der subjective Effect dieses Gesetzes,      
  05 nämlich die ihm angemessene und durch dasselbe auch nothwendige      
  06 Gesinnung, das praktisch mögliche höchste Gut zu befördern, setzt doch      
  07 wenigstens voraus, daß das letztere möglich sei, widrigenfalls es praktisch      
  08 unmöglich wäre, dem Objecte eines Begriffes nachzustreben, welcher im      
  09 Grunde leer und ohne Object wäre. Nun betreffen obige Postulate nur      
  10 die physische oder metaphysische, mit einem Worte in der Natur der Dinge      
  11 liegende Bedingungen der Möglichkeit des höchsten Guts, aber nicht      
  12 zum Behuf einer beliebigen speculativen Absicht, sondern eines praktisch      
  13 nothwendigen Zwecks des reinen Vernunftwillens, der hier nicht wählt,      
  14 sondern einem unnachlaßlichen Vernunftgebote gehorcht, welches seinen      
  15 Grund objectiv in der Beschaffenheit der Dinge hat, so wie sie durch reine      
  16 Vernunft allgemein beurtheilt werden müssen, und gründet sich nicht etwa      
  17 auf Neigung, die zum Behuf dessen, was wir aus blos subjectiven      
  18 Gründen wünschen, sofort die Mittel dazu als möglich, oder den Gegenstand      
  19 wohl gar als wirklich anzunehmen keinesweges berechtigt ist. Also      
  20 ist dieses ein Bedürfniß in schlechterdings nothwendiger Absicht      
  21 und rechtfertigt seine Voraussetzung nicht blos als erlaubte Hypothese,      
  22 sondern als Postulat in praktischer Absicht; und zugestanden, daß das reine      
  23 moralische Gesetz jedermann als Gebot (nicht als Klugheitsregel) unnachlaßlich      
  24 verbinde, darf der Rechtschaffene wohl sagen: ich will, daß ein      
  25 Gott, daß mein Dasein in dieser Welt auch außer der Naturverknüpfung      
  26 noch ein Dasein in einer reinen Verstandeswelt, endlich auch daß meine      
  27 Dauer endlos sei, ich beharre darauf und lasse mir diesen Glauben nicht      
  28 nehmen; denn dieses ist das einzige, wo mein Interesse, weil ich von demselben      
  29 nichts nachlassen darf, mein Urtheil unvermeidlich bestimmt, ohne      
  30 auf Vernünfteleien zu achten, so wenig ich auch darauf zu antworten oder      
  31 ihnen scheinbarere entgegen zu stellen im Stande sein möchte.*)      
           
           
    *)Im deutschen Museum, Febr. 1787, findet sich eine Abhandlung von einem sehr feinen und hellen Kopfe, dem sel. Wizenmann, dessen früher Tod zu bedauren ist, darin er die Befugniß, aus einem Bedürfnisse auf die objective Realität des Gegenstandes desselben zu schließen, bestreitet und seinen Gegenstand durch das Beispiel [Seitenumbruch] eines Verliebten erläutert, der, indem er sich in eine Idee von Schönheit, welche blos sein Hirngespinst ist, vernarrt hätte, schließen wollte, daß ein solches Object wirklich wo existire. Ich gebe ihm hierin vollkommen Recht in allen Fällen, wo das Bedürfniß auf Neigung gegründet ist, die nicht einmal nothwendig für den, der damit angefochten ist, die Existenz ihres Objects postuliren kann, viel weniger eine für jedermann gültige Forderung enthält und daher ein blos subjectiver Grund der Wünsche ist. Hier aber ist es ein Vernunftbedürfniß, aus einem objectiven Bestimmungsgrunde des Willens, nämlich dem moralischen Gesetze, entspringend, welches jedes vernünftige Wesen nothwendig verbindet, also zur Voraussetzung der ihm angemessenen Bedingungen in der Natur a priori berechtigt und die letztern von dem vollständigen praktischen Gebrauche der Vernunft unzertrennlich macht. Es ist Pflicht, das höchste Gut nach unserem größten Vermögen wirklich zu machen; daher mu es doch auch möglich sein; mithin ist es für jedes vernünftige Wesen in der Welt auch unvermeidlich, dasjenige vorauszusetzen, was zu dessen objectiver Möglichkeit nothwendig ist. Die Voraussetzung ist so nothwendig als das moralische Gesetz, in Beziehung auf welches sie auch nur gültig ist.      
           
     

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