Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 142

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
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VIII

     
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Vom Fürwahrhalten aus einem Bedürfnisse der reinen

     
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Vernunft.

     
           
  04 Ein Bedürfniß der reinen Vernunft in ihrem speculativen Gebrauche      
  05 führt nur auf Hypothesen, das der reinen praktischen Vernunft aber zu      
  06 Postulaten; denn im ersteren Falle steige ich vom Abgeleiteten so hoch      
  07 hinauf in der Reihe der Gründe, wie ich will, und bedarf eines Urgrundes,      
  08 nicht um jenem Abgeleiteten (z. B. der Causalverbindung der Dinge und      
  09 Veränderungen in der Welt) objective Realität zu geben, sondern nur um      
  10 meine forschende Vernunft in Ansehung desselben vollständig zu befriedigen.      
  11 So sehe ich Ordnung und Zweckmäßigkeit in der Natur vor mir und bedarf      
  12 nicht, um mich von deren Wirklichkeit zu versichern, zur Speculation      
  13 zu schreiten, sondern nur, um sie zu erklären, eine Gottheit als deren      
  14 Ursache voraus zu setzen; da denn, weil von einer Wirkung der Schluß      
  15 auf eine bestimmte, vornehmlich so genau und so vollständig bestimmte      
  16 Ursache, als wir an Gott zu denken haben, immer unsicher und mißlich ist,      
  17 eine solche Voraussetzung nicht weiter gebracht werden kann, als zu dem      
  18 Grade der für uns Menschen allervernünftigsten Meinung.*) Dagegen ist      
  19 ein Bedürfniß der reinen praktischen Vernunft auf einer Pflicht gegründet,      
  20 etwas (das höchste Gut) zum Gegenstande meines Willens zu      
  21 machen, um es nach allen meinen Kräften zu befördern; wobei ich aber      
  22 die Möglichkeit desselben, mithin auch die Bedingungen dazu, nämlich Gott,      
  23 Freiheit und Unsterblichkeit, voraussetzen muß, weil ich diese durch meine      
  24 speculative Vernunft nicht beweisen, obgleich auch nicht widerlegen kann.      
  25 Diese Pflicht gründet sich auf einem freilich von diesen letzteren Voraussetzungen      
  26 ganz unabhängigen, für sich selbst apodiktisch gewissen, nämlich      
  27 dem moralischen Gesetze und ist so fern keiner anderweitigen Unterstützung      
           
    *)Aber selbst auch hier würden wir nicht ein Bedürfniß der Vernunft vorschützen können, läge nicht ein problematischer, aber doch unvermeidlicher Begriff der Vernunft vor Augen, nämlich der eines schlechterdings nothwendigen Wesens. Dieser Begriff will nun bestimmt sein, und das ist, wenn der Trieb zur Erweiterung dazu kommt, der objective Grund eines Bedürfnisses der speculativen Vernunft, nämlich den Begriff eines nothwendigen Wesens, welches andern zum Urgrunde dienen soll, näher zu bestimmen und dieses letzte also wodurch kenntlich zu machen. Ohne solche vorausgehende nothwendige Probleme giebt es keine Bedürfnisse, wenigstens nicht der reinen Vernunft; die übrigen sind Bedürfnisse der Neigung.      
           
     

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