Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 075 |
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01 | welche einerseits blos negativ ist, andererseits und zwar in Ansehung | ||||||
02 | des einschränkenden Grundes der reinen praktischen Vernunft positiv ist, | ||||||
03 | und wozu gar keine besondere Art von Gefühle unter dem Namen eines | ||||||
04 | praktischen oder moralischen als vor dem moralischen Gesetze vorhergehend | ||||||
05 | und ihm zum Grunde liegend angenommen werden darf. | ||||||
06 | Die negative Wirkung auf Gefühl (der Unannehmlichkeit) ist, so wie | ||||||
07 | aller Einfluß auf dasselbe und wie jedes Gefühl überhaupt, pathologisch. | ||||||
08 | Als Wirkung aber vom Bewußtsein des moralischen Gesetzes, folglich in | ||||||
09 | Beziehung auf eine intelligibele Ursache, nämlich das Subject der reinen | ||||||
10 | praktischen Vernunft als obersten Gesetzgeberin, heißt dieses Gefühl eines | ||||||
11 | vernünftigen von Neigungen afficirten Subjects zwar Demüthigung (intellectuelle | ||||||
12 | Verachtung), aber in Beziehung auf den positiven Grund derselben, | ||||||
13 | das Gesetz, zugleich Achtung für dasselbe, für welches Gesetz gar | ||||||
14 | kein Gefühl stattfindet, sondern im Urtheile der Vernunft, indem es den | ||||||
15 | Widerstand aus dem Wege schafft, die Wegräumung eines Hindernisses | ||||||
16 | einer positiven Beförderung der Causalität gleichgeschätzt wird. Darum | ||||||
17 | kann dieses Gefühl nun auch ein Gefühl der Achtung fürs moralische Gesetz, | ||||||
18 | aus beiden Gründen zusammen aber ein moralisches Gefühl genannt | ||||||
19 | werden. | ||||||
20 | Das moralische Gesetz also, so wie es formaler Bestimmungsgrund | ||||||
21 | der Handlung ist, durch praktische reine Vernunft, so wie es zwar auch | ||||||
22 | materialer, aber nur objectiver Bestimmungsgrund der Gegenstände der | ||||||
23 | Handlung unter dem Namen des Guten und Bösen ist, so ist es auch subjectiver | ||||||
24 | Bestimmungsgrund, d. i. Triebfeder, zu dieser Handlung, indem | ||||||
25 | es auf die Sinnlichkeit des Subjects Einfluß hat und ein Gefühl bewirkt, | ||||||
26 | welches dem Einflusse des Gesetzes auf den Willen beförderlich ist. Hier | ||||||
27 | geht kein Gefühl im Subject vorher, das auf Moralität gestimmt wäre. | ||||||
28 | Denn das ist unmöglich, weil alles Gefühl sinnlich ist; die Triebfeder der | ||||||
29 | sittlichen Gesinnung aber muß von aller sinnlichen Bedingung frei sein. | ||||||
30 | Vielmehr ist das sinnliche Gefühl, was allen unseren Neigungen zum | ||||||
31 | Grunde liegt, zwar die Bedingung derjenigen Empfindung, die wir Achtung | ||||||
32 | nennen, aber die Ursache der Bestimmung desselben liegt in der reinen | ||||||
33 | praktischen Vernunft, und diese Empfindung kann daher ihres Ursprunges | ||||||
34 | wegen nicht pathologisch, sondern muß praktisch gewirkt heißen: indem | ||||||
35 | dadurch, daß die Vorstellung des moralischen Gesetzes der Selbstliebe den | ||||||
36 | Einfluß und dem Eigendünkel den Wahn benimmt, das Hinderniß der | ||||||
37 | reinen praktischen Vernunft vermindert und die Vorstellung des Vorzuges | ||||||
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