Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 067 |
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01 | Man wird hier bald gewahr, daß in dieser Tafel die Freiheit als eine | ||||||
02 | Art von Causalität, die aber empirischen Bestimmungsgründen nicht | ||||||
03 | unterworfen ist, in Ansehung der durch sie möglichen Handlungen als Erscheinungen | ||||||
04 | in der Sinnenwelt betrachtet werde, folglich sich auf die Kategorien | ||||||
05 | ihrer Naturmöglichkeit beziehe, indessen daß doch jede Kategorie so | ||||||
06 | allgemein genommen wird, daß der Bestimmungsgrund jener Causalität | ||||||
07 | auch außer der Sinnenwelt in der Freiheit als Eigenschaft eines intelligibelen | ||||||
08 | Wesens angenommen werden kann, bis die Kategorien der Modalität | ||||||
09 | den Übergang von praktischen Principien überhaupt zu denen der | ||||||
10 | Sittlichkeit, aber nur problematisch einleiten, welche nachher durchs moralische | ||||||
11 | Gesetz allererst dogmatisch dargestellt werden können. | ||||||
12 | Ich füge hier nichts weiter zur Erläuterung gegenwärtiger Tafel bei, | ||||||
13 | weil sie für sich verständlich genug ist. Dergleichen nach Principien abgefaßte | ||||||
14 | Eintheilung ist aller Wissenschaft ihrer Gründlichkeit sowohl als Verständlichkeit | ||||||
15 | halber sehr zuträglich. So weiß man z. B. aus obiger Tafel | ||||||
16 | und der ersten Nummer derselben sogleich, wovon man in praktischen Erwägungen | ||||||
17 | anfangen müsse: von den Maximen, die jeder auf seine Neigung | ||||||
18 | gründet, den Vorschriften, die für eine Gattung vernünftiger Wesen, so | ||||||
19 | fern sie in gewissen Neigungen übereinkommen, gelten, und endlich dem | ||||||
20 | Gesetze, welches für alle unangesehen ihrer Neigungen gilt, u. s. w. Auf | ||||||
21 | diese Weise übersieht man den ganzen Plan von dem, was man zu leisten | ||||||
22 | hat, sogar jede Frage der praktischen Philosophie, die zu beantworten, und | ||||||
23 | zugleich die Ordnung, die zu befolgen ist. | ||||||
24 | Von der Typik der reinen praktischen Urtheilskraft. |
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25 | Die Begriffe des Guten und Bösen bestimmen dem Willen zuerst ein | ||||||
26 | Object. Sie stehen selbst aber unter einer praktischen Regel der Vernunft, | ||||||
27 | welche, wenn sie reine Vernunft ist, den Willen a priori in Ansehung seines | ||||||
28 | Gegenstandes bestimmt. Ob nun eine uns in der Sinnlichkeit mögliche | ||||||
29 | Handlung der Fall sei, der unter der Regel stehe, oder nicht, dazu gehört | ||||||
30 | praktische Urtheilskraft, wodurch dasjenige, was in der Regel allgemein | ||||||
31 | ( in abstracto ) gesagt wurde, auf eine Handlung in concreto angewandt | ||||||
32 | wird. Weil aber eine praktische Regel der reinen Vernunft erstlich, als | ||||||
33 | praktisch, die Existenz eines Objects betrifft und zweitens, als praktische | ||||||
34 | Regel der reinen Vernunft, Nothwendigkeit in Ansehung des Daseins | ||||||
35 | der Handlung bei sich führt, mithin praktisches Gesetz ist und zwar | ||||||
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