Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 067

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Man wird hier bald gewahr, daß in dieser Tafel die Freiheit als eine      
  02 Art von Causalität, die aber empirischen Bestimmungsgründen nicht      
  03 unterworfen ist, in Ansehung der durch sie möglichen Handlungen als Erscheinungen      
  04 in der Sinnenwelt betrachtet werde, folglich sich auf die Kategorien      
  05 ihrer Naturmöglichkeit beziehe, indessen daß doch jede Kategorie so      
  06 allgemein genommen wird, daß der Bestimmungsgrund jener Causalität      
  07 auch außer der Sinnenwelt in der Freiheit als Eigenschaft eines intelligibelen      
  08 Wesens angenommen werden kann, bis die Kategorien der Modalität      
  09 den Übergang von praktischen Principien überhaupt zu denen der      
  10 Sittlichkeit, aber nur problematisch einleiten, welche nachher durchs moralische      
  11 Gesetz allererst dogmatisch dargestellt werden können.      
           
  12 Ich füge hier nichts weiter zur Erläuterung gegenwärtiger Tafel bei,      
  13 weil sie für sich verständlich genug ist. Dergleichen nach Principien abgefaßte      
  14 Eintheilung ist aller Wissenschaft ihrer Gründlichkeit sowohl als Verständlichkeit      
  15 halber sehr zuträglich. So weiß man z. B. aus obiger Tafel      
  16 und der ersten Nummer derselben sogleich, wovon man in praktischen Erwägungen      
  17 anfangen müsse: von den Maximen, die jeder auf seine Neigung      
  18 gründet, den Vorschriften, die für eine Gattung vernünftiger Wesen, so      
  19 fern sie in gewissen Neigungen übereinkommen, gelten, und endlich dem      
  20 Gesetze, welches für alle unangesehen ihrer Neigungen gilt, u. s. w. Auf      
  21 diese Weise übersieht man den ganzen Plan von dem, was man zu leisten      
  22 hat, sogar jede Frage der praktischen Philosophie, die zu beantworten, und      
  23 zugleich die Ordnung, die zu befolgen ist.      
           
  24

Von der Typik der reinen praktischen Urtheilskraft.

     
           
  25 Die Begriffe des Guten und Bösen bestimmen dem Willen zuerst ein      
  26 Object. Sie stehen selbst aber unter einer praktischen Regel der Vernunft,      
  27 welche, wenn sie reine Vernunft ist, den Willen a priori in Ansehung seines      
  28 Gegenstandes bestimmt. Ob nun eine uns in der Sinnlichkeit mögliche      
  29 Handlung der Fall sei, der unter der Regel stehe, oder nicht, dazu gehört      
  30 praktische Urtheilskraft, wodurch dasjenige, was in der Regel allgemein      
  31 ( in abstracto ) gesagt wurde, auf eine Handlung in concreto angewandt      
  32 wird. Weil aber eine praktische Regel der reinen Vernunft erstlich, als      
  33 praktisch, die Existenz eines Objects betrifft und zweitens, als praktische      
  34 Regel der reinen Vernunft, Nothwendigkeit in Ansehung des Daseins      
  35 der Handlung bei sich führt, mithin praktisches Gesetz ist und zwar      
           
     

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