Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 046

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 es wolle, es mag nach diesen Maximen der Gesetzgebung einer möglichen      
  02 Natur eine solche wirklich daraus entspringen, oder nicht, darum bekümmert      
  03 sich die Kritik, die da untersucht, ob und wie reine Vernunft praktisch,      
  04 d. i. unmittelbar willenbestimmend, sein könne, gar nicht.      
           
  05 In diesem Geschäfte kann sie also ohne Tadel und muß sie von reinen      
  06 praktischen Gesetzen und deren Wirklichkeit anfangen. Statt der Anschauung      
  07 aber legt sie denselben den Begriff ihres Daseins in der intelligibelen      
  08 Welt, nämlich der Freiheit, zum Grunde. Denn dieser bedeutet      
  09 nichts anders, und jene Gesetze sind nur in Beziehung auf Freiheit des      
  10 Willens möglich, unter Voraussetzung derselben aber nothwendig, oder      
  11 umgekehrt, diese ist nothwendig, weil jene Gesetze als praktische Postulate      
  12 nothwendig sind. Wie nun dieses Bewußtsein der moralischen Gesetze oder,      
  13 welches einerlei ist, das der Freiheit möglich sei, läßt sich nicht weiter erklären,      
  14 nur die Zulässigkeit derselben in der theoretischen Kritik gar wohl      
  15 vertheidigen.      
           
  16 Die Exposition des obersten Grundsatzes der praktischen Vernunft      
  17 ist nun geschehen, d. i. erstlich, was er enthalte, daß er gänzlich a priori      
  18 und unabhängig von empirischen Principien für sich bestehe, und dann,      
  19 worin er sich von allen anderen praktischen Grundsätzen unterscheide, gezeigt      
  20 worden. Mit der Deduction, d. i. der Rechtfertigung seiner objectiven      
  21 und allgemeinen Gültigkeit und der Einsicht der Möglichkeit eines      
  22 solchen synthetischen Satzes a priori, darf man nicht so gut fortzukommen      
  23 hoffen, als es mit den Grundsätzen des reinen theoretischen Verstandes      
  24 anging. Denn diese bezogen sich auf Gegenstände möglicher Erfahrung,      
  25 nämlich auf Erscheinungen, und man konnte beweisen, daß nur dadurch,      
  26 daß diese Erscheinungen nach Maßgabe jener Gesetze unter die Kategorien      
  27 gebracht werden, diese Erscheinungen als Gegenstände der Erfahrung erkannt      
  28 werden können, folglich alle mögliche Erfahrung diesen Gesetzen angemessen      
  29 sein müsse. Einen solchen Gang kann ich aber mit der Deduction      
  30 des moralischen Gesetzes nicht nehmen. Denn es betrifft nicht das      
  31 Erkenntniß von der Beschaffenheit der Gegenstände, die der Vernunft irgend      
  32 wodurch anderwärts gegeben werden mögen, sondern ein Erkenntniß,      
  33 so fern es der Grund von der Existenz der Gegenstände selbst werden kann      
  34 und die Vernunft durch dieselbe Causalität in einem vernünftigen Wesen      
  35 hat, d. i. reine Vernunft, die als ein unmittelbar den Willen bestimmendes      
  36 Vermögen angesehen werden kann.      
           
  37 Nun ist aber alle menschliche Einsicht zu Ende, so bald wir zu Grundkräften      
           
     

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