§ 49. Leiten wir zunächst einige Sätze
aus (I) ab! Ich werde nun (I) so anziehen, dass ich dabei nach
Regel (9) des § 48 für
‚b‘
schreibe und nach Regel (1) die
Wagerechten verschmelze. Aus dem Folgenden ist zu ersehen, wie
ich einen Satz anziehe.
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(Ia) ist hiermit zum
Abzeichen des neuen Satzes gemacht. Zu dem Uebergange vergleiche
man Regel (3). Hierbei ist auch
von der Vertauschbarkeit der Unterglieder Gebrauch gemacht nach
Regel (2). In der folgenden Ableitung ziehe ich (I) in der Weise an, dass ich für
‚a‘
schreibe.
Bei der Anwendung der Regel
(3) ist hier
als Oberglied anzusehen.
In der folgenden Ableitung
ist (I) in der Form
gedacht und nun statt ‚a‘
geschrieben. Wenn man (I) in der
ursprünglichen Form annimmt und statt ‚a‘
schreibt, so erhält man zunächst
wo man nun die gleichen Unterglieder nach Regel (4) verschmelzen kann. Auch so
kann man das Folgende auffassen.
Man vergleiche hierzu das im § 12 über ‚und‘
Gesagte. Im Folgenden wird (Ie) so angezogen, dass für ‚b‘ ‚a‘
geschrieben wird und die gleichen Unterglieder verschmolzen
werden.