§ 48. Zusammenstellung der Regeln.
- Verschmelzung der
Wagerechten.
Wenn als Argument der Function
—ξ der Werth dieser selben Function
für ein Argument erscheint, so können die Wagerechten
verschmolzen werden. Wagerechte in
unserm Sinne sind die beiden durch den Verneinungsstrich
getrennten Theile des wagerechten Striches in . Wagerechte
in unserm Sinne sind auch der untere und die beiden Theile des
obern wagerechten Striches in im Original fehlt linkes Zeichen [Fehlertyp: interp |
Rev.: bonn]. Wagerechte in unserm Sinne sind endlich die
beiden an die Höhlung gefügten geraden
Striche in .
- Vertauschung der
Unterglieder.
Die Unterglieder desselben
Satzes können beliebig mit einander vertauscht werden.
- Wendung.
Man darf in einem Satze ein
Unterglied mit einem Obergliede vertauschen, wenn man zugleich
die Wahrheitswerthe beider umkehrt.
- Zwischenzeichen: ╳.
- Verschmelzung gleicher
Unterglieder.
Ein mehrmals in demselben
Satze auftretendes Unterglied braucht nur einmal geschrieben zu
werden.
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- Verwandlung eines
lateinischen Buchstaben in einen deutschen.
Es ist erlaubt, in einem Satze
einen lateinischen Buchstaben überall, wo er vorkommt, durch
einen und denselben deutschen Buchstaben zu ersetzen, und zwar
einen Gegenstandsbuchstaben durch einen Gegenstandsbuchstaben und
einen Functionsbuchstaben durch einen Functionsbuchstaben. Dieser
muss dann zugleich über einer Höhlung angebracht werden vor einem
Obergliede, ausserhalb dessen der lateinische Buchstabe nicht
vorkam. Wenn in diesem Obergliede das Gebiet eines deutschen
Buchstaben ganz enthalten ist, in welchem Gebiete der lateinische
Buchstabe vorkam, so muss der für diesen zu setzende deutsche
Buchstabe von jenem verschieden gewählt werden.
- Zwischenzeichen: ⌣.
Dies Zeichen wird auch angewendet, wenn mehre deutsche
Buchstaben in dieser Weise eingeführt werden sollen. Wiewohl man
gleich das Endergebniss hinschreibt, muss man doch einen nach dem
andern eingeführt denken.
- Schliessen (a).
Wenn ein Unterglied eines
Satzes sich von einem andern Satze nur durch den fehlenden
Urtheilstrich unterscheidet, so kann man auf einen Satz
schliessen, der aus dem ersten durch Unterdrückung jenes
Untergliedes hervorgeht.
- Zwischenzeichen: ( ):
−−−−−−−
- und ( ):: −−−−−−−;
- zusammengezogene Schlüsse
mit
- ( , ):: ========.
- Schliessen (b).
Wenn dieselbe
Zeichenverbindung (Eigenname oder lateinische Gegenstandsmarke)
in einem Satze als Oberglied und in einem andern als Unterglied
erscheint, so kann man auf einen Satz schliessen, in dem das
Oberglied des zweiten Satzes als Oberglied und alle Unterglieder
beider ohne das genannte als Unterglieder erscheinen. Dabei
können gleiche Unterglieder nach Regel (4) verschmolzen werden.
- Zwischenzeichen: ( ):
−−−−
- und ( ):: −−−−;
- zusammengezogene Schlüsse
mit
- ( , ):: ==== und ( , )::
- Schliessen (c).
Wenn zwei Sätze in den
Obergliedern übereinstimmen, während ein Unterglied des einen
sich von einem Untergliede des andern nur durch den davor
stehenden Verneinungsstrich unterscheidet, so können wir auf
einen Satz schliessen, in dem das gleiche Oberglied als Oberglied
und alle Unterglieder beider mit Ausnahme der beiden genannten
als Unterglieder erscheinen.
- Zwischenzeichen: ( ):
·−·−·−·.
- Anziehen von Sätzen. Ersatz
der lateinischen Buchstaben.
Wenn wir einen Satz mittels
seines Abzeichens anziehen, können wir damit einen einfachen
Schluss verbinden, indem wir jeden lateinischen
Gegenstandsbuchstaben überall, wo er in dem Satze vorkommt, durch
denselben Eigennamen oder dieselbe lateinische Gegenstandsmarke
ersetzen.
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Desgleichen
können wir dabei jeden der lateinischen Functionsbuchstaben
‚f‘, ‚g‘, ‚h‘,
‚F‘, ‚G‘, ‚H‘ überall,
wo er in dem Satze vorkommt, durch denselben Namen oder dieselbe
lateinische Marke einer Function erster Stufe mit einem oder mit
zwei Argumenten ersetzen, je nachdem der lateinische Buchstabe
eine Function mit einem oder mit zwei Argumenten
andeutet. Wenn wir das Gesetz
(IIb) anziehen, können wir das
darin vorkommende ‚Μβ‘
an beiden Stellen durch denselben Namen oder dieselbe lateinische
Marke einer Function zweiter Stufe mit einem Argumente zweiter
Art ersetzen. In Betreff der Wörter
‚denselben‘ und ‚dieselbe‘ im zweiten und dritten Absatze dieser
Regel ist zu beachten, dass das Argument nicht mit zur Function
gehört, dass also ein Wechsel des Argumentzeichens keine
Aenderung des Functionsnamens ist. Damit hier und da derselbe
Functionsname vorkomme, ist erforderlich, dass die verwandten
Argumentstellen sich entsprechen. Für die Frage, was als
verwandte Argumentstellen anzusehn seien, sind die Regeln zu
beachten: Alle Stellen, an denen ein
deutscher Buchstabe in seinem Gebiete, jedoch weder in einem
eingeschlossenen Gebiete desselben Buchstaben, noch über einer
Höhlung vorkommt, sind verwandte Argumentstellen der zugehörigen
Function; alle Stellen, an denen ein
kleiner griechischer Vokalbuchstabe in seinem Gebiete, jedoch
weder in einem eingeschlossenen Gebiete desselben
Buchstaben, noch mit dem Spiritus lenis
vorkommt, sind verwandte Argumentstellen der zugehörigen
Function.
- Anziehen von Sätzen.
Ersetzung deutscher Buchstaben.
Wenn wir einen Satz mittels
seines Abzeichens anziehen, dürfen wir einen deutschen Buchstaben
über der Höhlung und zugleich an allen Argumentstellen der
zugehörigen Function durch einen und denselben andern, und zwar
einen Gegenstandsbuchstaben durch einen solchen und einen
Functionsbuchstaben durch einen solchen ersetzen, wenn dadurch
nicht ein deutscher Buchstabe, der in einem dem eignen
eingeschlossenen Gebiete vorkommt, dem Buchstaben gleich wird,
dessen Gebiet das eingeschlossene ist.
- Anziehen von Sätzen.
Ersetzung der griechischen Vokalbuchstaben.
Wenn wir einen Satz mittels
seines Abzeichens anziehen, dürfen wir einen griechischen
Vokalbuchstaben unter dem Spiritus lenis und zugleich an allen
Argumentstellen der zugehörigen Function durch einen und
denselben andern ersetzen, wenn dadurch nicht ein griechischer
Buchstabe, der in einem dem eignen eingeschlossenen Gebiete
vorkommt, dem Buchstaben gleich wird, dessen Gebiet das
eingeschlossene ist.
- Anziehen von
Definitionen.
Wenn wir eine Definition
mittels ihres Abzeichens anziehen, dürfen wir den
Definitionsstrich durch den
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Urtheilstrich einsetzen und die Aenderungen
vornehmen, die nach (9),
(10), (11) bei der Anziehung eines Satzes
erlaubt sind.
Festsetzungen
über den Gebrauch der Klammern.
13. Alles, was rechts von einem Wagerechten im
Zusammenhange steht, ist als Ganzes aufzufassen, das an der
Stelle des ‚ξ‘ in ‚—ξ‘ steht, sofern nicht Klammern das
verbieten. 14. Alles, was links vom
Gleichheitszeichen bis zum nächsten Wagerechten — diesen
ausgeschlossen — im Zusammenhange steht, ist als Ganzes
aufzufassen, das an der Stelle des ‚ξ‘ in ‚ξ=ζ‘ steht, sofern nicht Klammern das
verbieten. Danach ist z. B.
‚a=b=c‘
aufzufassen wie ‚(a=b)=c‘. Da
jedoch ‚a=b=c‘ in
anderm Sinne gebräuchlich ist, werde ich in solchem Falle die
Klammern hinschreiben. 15. Alles was
rechts von einem Gleichheitszeichen steht bis zum nächsten
Gleichheitszeichen — dieses ausgeschlossen —, ist als Ganzes
aufzufassen, das an der Stelle des ‚ζ‘ in ‚ξ=ζ‘ steht, sofern nicht Klammern das
verbieten. 16. Wir haben Namen von
Functionen mit zwei Argumenten wie z. B. ‚ξ=ζ‘,
‚ξ◠ζ‘, welche ihre Argumentstellen links
und rechts haben. Ich will solche Functionszeichen zweiseitige nennen. Für zweiseitige
Functionszeichen mit Ausnahme des Gleichheitszeichens sei
Folgendes bestimmt. Alles, was links
von einem solchen Zeichen bis zum nächsten
Gleichheitszeichen oder Wagerechten im Zusammenhange steht, ist
als Ganzes aufzufassen, das an der linken Argumentstelle steht,
sofern nicht Klammern das verbieten, und Alles, was rechts von
einem solchen Zeichen bis zum nächsten zweiseitigen
Functionszeichen im Zusammenhange steht, ist als Ganzes
aufzufassen, das an der rechten Argumentstelle steht,sofern nicht
Klammern es verbieten. 17. Wir haben
einfache Namen von Functionen erster Stufe mit einem Argumente
bisher so gebildet und werden es auch in Zukunft thun, dass die
Argumentstelle rechts vom eigentlichen Functionszeichen steht wie
bei ‚Iξ‘, ‚〉 ξ‘, ,
Einfuegung von: , [Fehlertyp:
interp | Rev.: bonn] ,
,
. Für
solche einseitige Functionszeichen
mit Ausnahme des Wagerechten bestimme ich Folgendes. Alles, was rechts von einem einseitigen
Functionszeichen im Zusammenhange steht bis zum nächsten
zweiseitigen Functionszeichen, ist als Ganzes aufzufassen, das an
der Argumentstelle steht. 18. Wenn
ein Wagerechter links frei endet, so schliessen wir ihn sammt
seinem Argumentzeichen in Klammern ein.