§ 47. Wir haben eben gesehen, wie sich
mit unsern Zeichen Begriffe und Gegenstände bezeichnen lassen,
mit denen wir uns später beschäftigen werden. Aber dies würde
noch wenig zu bedeuten haben, wenn sich nicht auch mit ihnen
rechnen liesse, wenn sich nicht
Schlussreihen ohne Beimischung von Worten
darstellen, Beweise führen liessen. Wir haben nun schon die
Grundgesetze und die Schlussweisen kennen gelernt, die dabei zur
Anwendung kommen. Es sollen nun Gesetze aus ihnen abgeleitet
werden, die wir später gebrauchen werden,
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um dabei zugleich die Art des Rechnens zu
zeigen. Zunächst mögen die Grundgesetze und Regeln zu
sammengenstellt und einige Ergänzungen
hinzugefügt werden.
Zusammenstellung der Grundgesetze.