| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 418 | ||||||||
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| 01 | Im iure wenn es positiv ist, wie Recht gesprochen werden soll muß | |||||||
| 02 | man die sententias clarorum Jurisconsultorum befragen weil die positiven | |||||||
| 03 | Gesetze empirische Bedingungen erfordern u. kein System a priori ausmachen. | |||||||
| 05 | Von der Pflicht sich selbst Wort zu halten fester Vorsatz. | |||||||
| 06 | Zweite Seite | |||||||
| 07 | § 7. | |||||||
| 08 | Eintheilung der Tugendpflichten. | |||||||
| 09 | Wie soll diese Eintheilung gemacht werden? Soll es nach Verschiedenheit | |||||||
| 10 | der Objecte der Pflicht (der Zwecke) angeordnet werden die zugleich | |||||||
| 11 | Pflichten sind so würde weil die Tugend gerade im Formalen der | |||||||
| 12 | Pflichtgesinnung besteht und sie daher auch die Beobachtung der Rechtspflichten | |||||||
| 13 | obgleich aus einem anderen Princip in sich schließt keine eigentliche | |||||||
| 14 | Eintheilung statt finden; denn aus dem Standpuncte der Gesinnung | |||||||
| 15 | betrachtet giebts nur Eine Tugend und ein Laster neben ihr. - Also | |||||||
| 16 | wird die oberste Eintheilung nach der Verschiedenheit der Subjecte | |||||||
| 17 | der Verpflichtung gemacht werden müssen und da kann sie so gestellt | |||||||
| 18 | werden: | |||||||
| 19 | Pflichten | |||||||
| 20 | des Menschen gegen | des Menschen gegen | ||||||
| 21 | den Menschen | nichtmenschliche Wesen | ||||||
| 22 | Gegen sich | Gegen | untermensch= | übermenschliche | ||||
| 23 | selbst | andere Menschen | Wesen. | |||||
| 24 | Weil aber die Pflichtenlehre als Wissenschaft betrachtet in einem | |||||||
| 25 | System muß vorgestellt werden können welches hier ein reines Vernunftsystem | |||||||
| 26 | unter dem Nahmen metaphysischer Anfangsgründe der | |||||||
| 27 | Tugendlehre aus einem Princip hervorgehen soll hier aber (zum | |||||||
| 28 | Unterschiede von der Rechtslehre) Zwecke zugleich als Pflichten vorgestellt | |||||||
| 29 | werden so wird in Ansehung dieser Architectonik die Tugendlehre | |||||||
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