| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 391 | |||||||
| Zeile: 
 | Text (Kant): 
 | Verknüpfungen: 
 | 
 
 | ||||
| 01 | Wenn also die Befugnis über Gegenstände nach Willkühr zu verfügen | ||||||
| 02 | das Recht überhaupt heißt so wird die über seine eigene Person durch | ||||||
| 03 | das Recht der Menschheit in uns selbst eingeschränkt seyn welchem wir | ||||||
| 04 | keinen Abbruch thun dürfen und dessen Hochachtung nicht zur Tugendlehre | ||||||
| 05 | sondern zur Rechtslehre als bloße Einschränkende Bedingung gehört. | ||||||
| 06 | Die Tugendlehre hat aber außer daß sie aus Achtung für Pflicht | ||||||
| 07 | überhaupt pflichtmäßig zu handeln lehrt noch besondere Pflichten d. i. | ||||||
| 08 | sie gebietet eine Maxime der Handlungen die nicht durch Gesetze bestimmt | ||||||
| 09 | werden können weil sie nicht auf der Form der Gesetzmäßigkeit allein | ||||||
| 10 | beruhen, sondern dadurch der Willkühr (dem Willen) ein Zwek als Materie | ||||||
| 11 | d. i. Object zur Pflicht gemacht wird; dieser kan nun in uns oder | ||||||
| 12 | außer uns seyn. In uns kan kein Zweck uns zur Pflicht gemacht werden, | ||||||
| 13 | als das was Mittel ist zu Zwecken wozu es Pflicht ist zusammen zu stimmen, | ||||||
| 14 | (eigene Vollkommenheit) außer uns aber Glükseelichkeit. | ||||||
| 15 | Wenn eine Pflicht Verbindlichkeit wozu ist so ist der Imperativ | ||||||
| 16 | unbedingt daß aber eine Handlung Pflicht sey d. i. die Verbindlichkeit | ||||||
| 17 | ist entweder unbedingt oder bedingt: die erste unter dem Princip der | ||||||
| 18 | Freyheit die zweyte dem der Zweke mit beyden zusammen zu stimmen | ||||||
| 19 | in Ansehung der Form oder der Materie der Willkühr. | ||||||
| 20 | Dritte Seite | ||||||
| 21 | Dieses giebt nun besondere nämlich Tugendpflichten. Das Princip derselben | ||||||
| 22 | kan nun eigentlich nicht Gesetz heißen; denn es gebietet nicht Handlungen | ||||||
| 23 | deren Maxime allgemein gesetzgebend seyn kann sondern läßt | ||||||
| 24 | sie unbestimmt gebietet dagegen die Maxime einer gewissen Art Handlungen. | ||||||
| 25 | Diese sind nicht auf der formalen Bedingung aller Pflichten | ||||||
| 26 | (als welche allein nothwendig ist) nämlich der Freyheit nach allgemeinen | ||||||
| 27 | Gesetzen allein gegründet. Also kan ihr Princip nur im Allgemeinen | ||||||
| 28 | nicht praecise die Handlungen bestimmen und die Nöthigung die in jeder | ||||||
| 29 | Pflicht angetroffen werden muß geht nur die Denkungsart (Maxime) | ||||||
| 30 | an dabey der Willkühr ein Spielraum überlassen bleibt wenn sie nur | ||||||
| 31 | nicht die Denkungsart und das Princip derselben specifisch verändert. | ||||||
| 32 | Eine solche Maxime die nichts in Ansehung der Handlungen (der Art und | ||||||
| 33 | dem Grade nach) bestimmt ist eine Maxime der Zweke und zwar als | ||||||
| 34 | Pflichtmaxime solcher Zweke die sich vorzusetzen an sich selbst Pflicht | ||||||
| 35 | ist folglich nicht eigene Glükseeligkeit. Also Tauglichkeit seiner Person | ||||||
| [ Seite 390 ] [ Seite 392 ] [ Inhaltsverzeichnis ] | |||||||