| Kant: AA XXIII, VII. Lose Blätter zum ... , Seite 369 | |||||||
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| 01 | vermuthlich weil sie wenn sie darin genau sind sie sich selbst | ||||||
| 02 | u. andere in Ansehung des Übrigen desto vollkommener der Regel | ||||||
| 03 | angemessen finden. | ||||||
| 04 | Keiner aller dieser Puncte veranlaßt soviel Tragödien als der | ||||||
| 05 | in spätern Zeiten aufgekommne Ehrenpunct. Weil die Meisten nach | ||||||
| 06 | nichts mehr fragen als wofür sie gehalten werden u. zwar von ihrem | ||||||
| 07 | eignen Stande. | ||||||
| 08 | Empfindeley ist das vermeyntliche Gefühl fürs Intellectuelle so | ||||||
| 09 | fern es ohne Grundsätze thätig seyn soll. | ||||||
| 10 | LBl E 75 R II 257-258 | ||||||
| 11 | Zweite Seite | ||||||
| 12 | Dreyerley Richter 1 Ehrenrichter 2. Sachenrichter über mein u. | ||||||
| 13 | dein 3 Gewissensrichter Ehrensache - Rechtssache, Gewissenssache - | ||||||
| 14 | Die erste bezieht sich auf die öffentliche Meynung der Gleichen welche | ||||||
| 15 | verdammt oder losspricht. Die zweyte auf das Urtheil der bürgerlichen | ||||||
| 16 | Obrigkeit welche über Eigenthum entscheidet die dritte auf sein eigenes | ||||||
| 17 | moralisches Urtheil. | ||||||
| 18 | In Ansehung alles dessen ist ein Ehrenpunct Rechtspunkt und | ||||||
| 19 | Gewissenspunkt bey allen ist die Analogie mit einem mathematischen | ||||||
| 20 | Punct zum Grunde aus welchem mit einer gewissen Weite ein Kreis | ||||||
| 21 | beschrieben gedacht wird innerhalb welchen jene Gegenstände gehören, | ||||||
| 22 | und es ist eine gewisse Casuistik dazu erforderlich um ob etwas und wie | ||||||
| 23 | viel in diesem Kreise in den kein anderes eingreifen soll gehöre. | ||||||
| 24 | Ehrliebe ob sie zwar sich auch auf das Urtheil andrer bezieht ist | ||||||
| 25 | eine Tugend: Ehrbegierde aber ein Wahn der auch mit der durch | ||||||
| 26 | äußeren Schein betrogenen Menge zufrieden ist - der Ehrenpunct | ||||||
| 27 | und die Delicatesse desselben kann auch mit dem letzteren zufrieden seyn. | ||||||
| 28 | Wenn der Werth einer gewissen Classe von Menschen gänzlich | ||||||
| 29 | oder größtentheils von der öffentlichen Meynung abhängt die man sich | ||||||
| 30 | von ihr macht so hat diese einen Ehrenpunct und die wesentliche Unterschiede | ||||||
| 31 | derselben die des Männlichen und Weiblichen Geschlechts sind | ||||||
| 32 | die gegen einander in Rivalität des Herrschens stehen so wird die | ||||||
| 33 | Achtung für diejenige öffentliche Meynung ohne welches das weibliche | ||||||
| 34 | Geschlecht seinen ganzen von ihm beabsichtigten Werth verlieren | ||||||
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