| Kant: AA XXIII, VII. Lose Blätter zum ... , Seite 370 | |||||||
| Zeile: 
 | Text (Kant): 
 | Verknüpfungen: 
 | 
 
 | ||||
| 01 | würde den Ehrenpunct des Weiblichen die Achtung aber für die öffentliche | ||||||
| 02 | Meynung ohne welche das Männliche als ein solches im gemeinen | ||||||
| 03 | Wesen betrachtet seinen freywillig angenommenen Werth verlieren | ||||||
| 04 | würde den Männlichen Ehrenpunct ausmachen - die Kriegsehre und | ||||||
| 05 | der Zucht u. Ehrbarkeit enthalten die zwey Ehrenpuncte - Sich nicht | ||||||
| 06 | vor dem Tod zu fürchten und sich mit Gefahr desselben selbst Satisfaction | ||||||
| 07 | zu nehmen gehört zur Kriegsehre so wie alles eher als die | ||||||
| 08 | Meynung der Keuschheit zu verlieren zum Weiblichen Ehrenpunct - | ||||||
| 09 | Der Kriegsmann mag seine Gläubiger unbezahlt lassen seines Freundes | ||||||
| 10 | Weib oder Tochter verführen u. s. w. das trifft nicht seinen Ehrenpunct | ||||||
| 11 | denn seine Classe leidet im Wesentlichen ihrer Bestimmung dadurch | ||||||
| 12 | keinen Abbruch. Eben so in der Ehe Galanterie treiben trift | ||||||
| 13 | noch nicht den Weiblichen Ehrenpunct denn diese Classe leidet dadurch | ||||||
| 14 | nicht in ihren Wesentlichen Absichten nämlich sich nicht wohlfeileren | ||||||
| 15 | Kaufs als unter Bedingung der Ehe wegzugeben. Adlicher - Edler: | ||||||
| 16 | Duell - Um Ehre muß sich ein jeder selbst verdient gemacht haben: | ||||||
| 17 | Sie kann nicht anerben wohl aber Eigenthum welches aber eigentlich | ||||||
| 18 | keine persönliche Ehre erwirbt. Gewalt kan dem Oberhaupt des | ||||||
| 19 | Staats anerben aber keine Unterthanen. Sonst haben diese ihre | ||||||
| 20 | Mursas welche als Unterthanen des Chans | ||||||
| [ Seite 369 ] [ Seite 371 ] [ Inhaltsverzeichnis ] | |||||||