| Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 262 | |||||||
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| 01 | LBl E 41 R II 155-156 | ||||||
| 02 | Zweite Seite | ||||||
| 03 | Recht iustum ist diejenige freye Handlung deren Maxime mit der | ||||||
| 04 | Freyheit von Jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen | ||||||
| 05 | bestehen kan. - Das Recht (scientia) ist der Inbegrif der Gesetze nach | ||||||
| 06 | denen was Recht oder Unrecht sey bestimmt wird Ein Recht (dergleichen | ||||||
| 07 | es mehrere giebt die jemand haben kann) ist ein Vermögen der Willkühr | ||||||
| 08 | Andere rechtlich zu verbinden. Jemandes Handlung woraus ihm ein | ||||||
| 09 | Recht entspringt ist eine rechtliche Handlung (actus iuridicus). Was nach | ||||||
| 10 | positiven Gesetzen recht ist ist Rechtens (iuris est). Rechtmäßig was den | ||||||
| 11 | Rechtsgesetzen nicht wiederspricht. | ||||||
| 12 | Rechtsbuch ist die Lehre vom Mein und Dein (im rechtlichen | ||||||
| 13 | Sinne) Jemandes Seine (suum cuiusque) ist das Object der Willkühr | ||||||
| 14 | an dessen Gebrauch jemand zu hindern ein seinem Recht wiederfahrender | ||||||
| 15 | Abbruch (laesio) ist. - Damit dieses Hindernis eine Läsion sey dazu | ||||||
| 16 | wird ein Besitz des Gegenstandes erfordert Besitz ist die subjective Bedingung | ||||||
| 17 | der Möglichkeit des Gebrauchs nämlich die Verknüpfung des | ||||||
| 18 | Gegenstandes mit der Willkühr welche macht daß wenn der Gegenstand | ||||||
| 19 | verändert wird der Zustand des Subjects zugleich mit verändert wird. | ||||||
| 20 | Die Handlung wodurch etwas in den Besitz gebracht wird ist die Besitznehmung | ||||||
| 21 | (apprehensio) die wodurch es von ihm als das seine erklärt | ||||||
| 22 | wird die Zueignung (appropriatio) die wodurch es das Seine wird | ||||||
| 23 | (acquisitio). | ||||||
| 24 | 1. Grundsatz: alles äußere Mein u. Dein setzt einen intellectuellen | ||||||
| 25 | Besitz voraus die Besitznehmung aber einen physischen der das Schema | ||||||
| 26 | des intellectuellen ist und unter dem Gesetz den Fall des Mein und Dein | ||||||
| 27 | subsumirt. | ||||||
| 28 | Die Vernunft will die Maxime der Willkühr: handle nach der Maxime | ||||||
| 29 | etc. ist ein categorischer Imperativ für die freye Willkühr der nicht | ||||||
| 30 | aus der Willkühr entspringt | ||||||
| 31 | Das Begehren appetitio und die Begierde concupiscentia sind nicht | ||||||
| 32 | einerley. Die eine ist das genus und kann also ganz intellectuell seyn | ||||||
| 33 | die andere eine Species die jederzeit sinnlich ist und vor der Maxime | ||||||
| 34 | geht Du sollt nicht begehren Deines Nächsten Gut ist regula appetitionis | ||||||
| 35 | - laß Dich nicht gelüsten ist wieder die concupiscentz. | ||||||
| 36 | Das Postulat der practischen Vernunft in Ansehung des äußern | ||||||
| 37 | Gebrauchs der Willkühr ist ein categorischer Imperativ des Willens der | ||||||
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