| Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 257 | |||||||
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| 01 | Vernunft im Menschen will diese oder jene Art zu handeln indessen | ||||||
| 02 | daß doch der Mensch der das Gegentheil thut dieses nicht will d. i. in der | ||||||
| 03 | Ausübung jenes Princip verlassen und sich ein anderes (als zu seiner | ||||||
| 04 | Maxime) machen kann. - Rechtsgesetz (lex iuridica) ist das was als aus | ||||||
| 05 | der Willkühr eines anderen Gesetzgebers entsprungen angesehen werden | ||||||
| 06 | kann. | ||||||
| 07 | Durch welche Handlung wird ein intellectueller Besitz möglich? - | ||||||
| 08 | durch die physische der Besitznehmung und die Vereinigung des Willens | ||||||
| 09 | des Besitznehmers mit dem gemeinsamen Willen in welchem der Besitz | ||||||
| 10 | bleibt wenn die Inhabung gleich aufhört. | ||||||
| 11 | LBl E 29 R II 109-114 | ||||||
| 12 | Erste Seite | ||||||
| 13 | Das Recht als Befugnis betrachtet geht als etwas was allgemein | ||||||
| 14 | nur eines seyn kann als unabhängig von der Verpflichtung blos auf | ||||||
| 15 | die Freyheit der Willkühr etc.. Ein Recht auf Nahrungsmittel - | ||||||
| 16 | durch Vertrag zu erwerben aber dergleichen es mehrere giebt ist ein | ||||||
| 17 | Object der Willkühr so wie jenes eine bloße Form derselben. - Durch | ||||||
| 18 | das erstere handelt er nur nicht wieder irgend eine Pflicht (vielleicht | ||||||
| 19 | weil ihm keine obliegt z. B. gegen Gott) durch das andere verpflichtet | ||||||
| 20 | er Andere als Gott verpflichtet die Unterthanen zum Gehorsam gegen | ||||||
| 21 | die Obrigkeit zum Wohlthun etc. | ||||||
| 22 | Der categorische Imperativ: handle nach der Maxime der Übereinstimmung | ||||||
| 23 | deiner Freyheit mit der von jedermann nach allgemeinem | ||||||
| 24 | Gesetze, läßt es unbestimmt welchen Zweck der Mensch habe - der aber | ||||||
| 25 | handle so daß du wollen kanst Deine Maxime solle ein allgemeines | ||||||
| 26 | Gesetz werden ist ein Imperativ der sich auf einen Zweck bezieht den | ||||||
| 27 | wir haben oder uns setzen sollen. | ||||||
| 28 | Das Princip des Rechts der Menschheit ist absolut und ohne | ||||||
| 29 | Subject das der Menschen bedingt weil da das erstere der homo noumenon | ||||||
| 30 | ist von dem es keine empirische Bestimmungen giebt es blos formal | ||||||
| 31 | ist. Das zweyte dagegen empirisch bedingt oder vielmehr bestimmt ist. | ||||||
| 32 | Ethik ist die Sittenlehre welche das Gesetz der Übereinstimmung | ||||||
| 33 | des Willens mit dem Zweck desselben so fern er als allgemein betrachtet | ||||||
| 34 | wird enthält - daher die latitudo. | ||||||
| 35 | Die beste Regierungsform ist nicht die worinn es am beqvemsten | ||||||
| 36 | ist zu leben (Eudämonie) sondern worinn dem Bürger sein Recht am | ||||||
| 37 | meisten gesichert ist. | ||||||
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