| Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 226 | |||||||
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| 01 | sey vielmehr muß ein Rechtsprincip welches zur allgemeinen Folge | ||||||
| 02 | hat daß irgend ein der Freyheit gemäs brauchbares Object doch von | ||||||
| 03 | allem Gebrauche ausgeschlossen seyn sollte für falsch gehalten werden. | ||||||
| 04 | denn alles Recht ist nicht blos um der Sicherung der Freyheit des Subjects | ||||||
| 05 | damit sie nichts wieder Willen von außen leiden dürfen ein | ||||||
| 06 | nothwendiger alles äußere Verhältnis vernünftiger Wesen betreffender | ||||||
| 07 | Begrif sondern weil diese als solche von äußeren Dingen Gebrauch | ||||||
| 08 | machen wollen und es nur nach Rechtsbedingungen thun sollen nothwendig. | ||||||
| 09 | Das Bedürfnis also die Begriffe von Mein und Dein auch auf | ||||||
| 10 | äußere Objecte auszudehnen sofern es nur in den Schranken der allgemeinen | ||||||
| 11 | Freyheit gehalten wird liegt in der Natur der Menschen schon | ||||||
| 12 | als blos vernünftiger Wesen. | ||||||
| 13 | Dritte Seite | ||||||
| 14 | Auflösung der Antinomie | ||||||
| 15 | Der Gebrauch den nach der Thesis die freye Willkühr von allem | ||||||
| 16 | Brauchbaren zu machen befugt ist wird blos unter der Bedingung eines | ||||||
| 17 | intellectuellen Besitzes nicht dem physischen gedacht, d. i. daß das Subject | ||||||
| 18 | den Gegenstand der Willkühr in seiner Gewalt haben müsse welches | ||||||
| 19 | ein reiner Verstandesbegrif ist der keine sinnliche Bedingung enthält. | ||||||
| 20 | Nun kan das Recht als ein reines Verstandesverhältnis von keinen | ||||||
| 21 | empirischen Gründen und keiner solchen That abgeleitet werden sondern | ||||||
| 22 | blos aus Principien a priori unter welche der empirische Besitz ein Recht | ||||||
| 23 | nur so fern gründen kan als er dem Schematism des intellectuellen Begrifs | ||||||
| 24 | gemäß gedacht und so unter ihm subsumirt wird. Folglich wird die | ||||||
| 25 | Bedingung des Rechts nach den intellectuellen Begriffen des Besitzes | ||||||
| 26 | und nicht nach den empirischen in Raum und Zeit beurtheilt werden müssen | ||||||
| 27 | d. i. das Mein und Dein außer uns wird unerachtet der physischen Abtrennung | ||||||
| 28 | der Person von den Gegenständen noch immer gedacht werden | ||||||
| 29 | und ein Recht an den letzteren erworben werden können | ||||||
| 30 | Recht | ||||||
| 31 | Alle rechtliche Sätze die ein Mein oder Dein außer uns enthalten | ||||||
| 32 | sind synthetische Sätze a priori. Wie sind diese möglich, da unsere Freyheit | ||||||
| 33 | durch die Verhinderung eines Objects außer uns nicht afficirt wird? - | ||||||
| 34 | Es kan nichts anders als die Idee der vereinigten Willkühr in Ansehung | ||||||
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