| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 120 | |||||||
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| 01 | geschehen, denen also ein innerer Hang zur Übertretung des Gesetzes | ||||||
| 02 | entgegenwirkt. (wie dieses subjective Hindernis als in der Freyheit gegründet | ||||||
| 03 | bey gleichwohl unveränderlich guten Maximen möglich sey | ||||||
| 04 | darf und kan allem Ansehen nach nicht weiter ergründet werden). Der | ||||||
| 05 | Tugend ist bey gleich guten Maximen die Heiligkeit als ein moralisches | ||||||
| 06 | Ideal gegenüber gestellt als Gesinnung die keiner moralischen Nöthigung | ||||||
| 07 | durchs Gesetz bedarf (weil dessen Befolgung gern d. i. ohne allen Hang | ||||||
| 08 | zur Übertretung geschieht) auf die also der Begrif der Pflicht mithin | ||||||
| 09 | auch nicht der Tugend nicht angewandt werden kan. - Nun kan die | ||||||
| 10 | Tugend entweder blos nach der Zulänglichkeit der Maxime zu allen gesetzmäßigen | ||||||
| 11 | Handlungen oder auch nach der moralischen Triebfeder wodurch | ||||||
| 12 | die Willkühr zu ihnen bestimmt wird unterschieden werden: d. i. ob sie | ||||||
| 13 | blos moralisch im Vorsatze eines pflichtmäßigen Verhaltens oder auch | ||||||
| 14 | aus Pflicht geschehe. Im ersteren Falle kan die moralische Triebfeder | ||||||
| 15 | auch moralisch und an sich gut nämlich das Bewustseyn der Freyheit als | ||||||
| 16 | der Würde der menschlichen Natur seyn da man sie die stoische Tugend | ||||||
| 17 | nenne welche ein edler Stoltz ist alle Versuchungen zum Bösen als unter | ||||||
| 18 | sich seiner unwürdig und sich selbst als über ihren Einflus auf seine Willkühr | ||||||
| 19 | erhaben vorzustellen. - Die Maxime der Befolgung seiner Pflicht | ||||||
| 20 | aus reiner moralischer Gesinnung ist Rechtschaffenheit (integritas | ||||||
| 21 | mentis). Die Rechtschaffenheit aus dem bloßen Bewustseyn der Würde | ||||||
| 22 | der menschlichen Natur ist der edle Stoltz die so mit dem Bewustseyn | ||||||
| 23 | der Unlauterkeit seiner Natur verbunden in der Unterwerfung unter die | ||||||
| 24 | Idee der Pflicht besteht, ist die demüthige Rechtschaffenheit. Der | ||||||
| 25 | ersteren kan die philosophische Benennung Tugend bleiben der letzteren | ||||||
| 26 | aber ist die theologische Gottseeligkeit mehr angemessen; denn diese | ||||||
| 27 | erfordert Aufopferung eines moralischen Eigendünkels wegen vermeintliches | ||||||
| 28 | Verdienstes und enthält ein analogon der Unterwerfung | ||||||
| 29 | unter einen Oberherrn die dem Bewustseyn der menschlichen schwäche | ||||||
| 30 | und Hanges zum Bösen aus der er sich selbst nie befreyen kan angemessene | ||||||
| 31 | Vorstellung seiner Pflicht giebt eine Rücksicht auf höhere Ergänzung | ||||||
| 32 | als wir einsehen können nämlich der Heiligung zu verstehen. - | ||||||
| 33 | Diese Betrachtung würde den stoischen Stoltz zwar nicht zur Kleinmuth | ||||||
| 34 | aber der Demuth abgestimmt haben (die nicht darin besteht daß man | ||||||
| 35 | in Vergleichung mit andern Menschen sondern nur mit dem Gesetz seiner | ||||||
| 36 | Unvollkommenheit bewust ist und seinen Feind dadurch besser kennenlernen | ||||||
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