Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 463

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 verwirkt haben) sondern einen Menschen der auch seine Rechte hat da      
  02 dann ein Mensch zum körperlichen Besitzthum eines anderen Menschen      
  03 d.i. zur Inhabung desselben als einer Sache folglich auf dingliche Art      
  04 zu gehören sich die Pflicht zuziehen kann      
           
  05 Ein solches Recht und ein Act auf solche Art zu erwerben würde unmöglich      
  06 und ein Wiederspruch mit sich selbst seyn (weil der Mensch sich auf      
  07 rechtliche Art nicht der Willkühr eines andern als Sache hingeben kann      
  08 seien Körper von diesem nach seinem Gelüsten brauchen zu lassen) wozu      
  09 der Vertrag mit der leidenden Person als schändlich (pactum turpe)      
  10 angesehen werden müßte indem der Mensch sich dadurch unter die Menschheit      
  11 erniedrigt wenn dieser Vertrag nicht einem vorhergehenden angeknüpft      
  12 würde durch den der Mensch der sich nicht zerstückeln kann (ein      
  13 Gliedmaas dem leiblichen Besitz eines andern mit Beybehaltung des      
  14 Eigenthums an den übrigen zu überlassen) — wodurch sage ich der      
  15 Mensch der sich gleich als Sache dem anderen zur Erwerbung hingiebt      
  16 es nur unter der Bedingung thut diesen wechselseitig auch zu erwerben und      
  17 in dieser leiblichen Gemeinschaft Eine moralische Person (gleichsam nur      
  18 ein Leib) zu seyn wodurch die Persönlichkeit welche durch den einseitigen      
  19 Act (als ius in re) abbruch gelitten haben würde, durch den wechselseitigen      
  20 (ius ad rem) wiederhergestellt und die Menschheit in ihrer Integrität      
  21 (dem Rechtsbegrif gemäs) erhalten wird.      
           
  22 Daß in Ansehung der Befugnis zweyer Personen beyderley Geschlechts      
  23 sich fleischlich zu vermischen jeder derselben vornehmlich aber dem      
  24 Weiblichen Theil im Zustande der kaum anhebenden Cultur eine Scheu      
  25 über den besorglichen Verstoß wieder die Würde der Menschheit Scham      
  26 genannt mithin etwas Moralisches sich unvermeidlich einfindet und jene      
  27 selbst in der Ehe immer noch Verborgenheit verlangt ist gnugsamer Beweis      
  28 daß der Mensch durch dieses Hingeben seines Leibes zum Sachengebrauch      
  29 immer etwas thue dessen er sich schämen müsse weil es an sich wirklich unter      
  30 der Würde der Menschheit ist aber der Naturbedürfnis halber das Menschliche      
  31 Geschlecht und die Fortpflanzung seiner Gattung nicht der wählenden      
           
    01 sondern δ sondern      
    02 körperlichen g.Z., δ (?) leiblichen Menschen δ zu gehören      
    03 desselben δ zu gehören als — Sache g.Z. Art δ (nämlich      
    07 δ-Schlußklammer hinter: kann      
    08 Körper δ von einem anderen diesem δ nach lassen) δ wenn nicht wozu δ das      
    17 Eine v.a. eine      
    22 Linker Rand der letzten Seite der Rezension.      
    23 ieder derselbe      
    24 Theil δ be Scheu δ durch Schaa      
    25 Schaam      
    30 aber δ: der Bedürfnis halber durch das Naturgesetz      
    31 und die (?) g.Z., erst: zur wählenden? (abgekürzt).      
           
           
     

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