Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 581 |
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| 01 | ersteren die conditiones nicht in der durchgängigen Bestimmung betrachtet | ||||||
| 02 | werden, so muß eine gantze Welt, die keine andre conditiones ausser sich | ||||||
| 03 | hat als im absolutnothwendigen Wesen, auch keine andre Grentzen der | ||||||
| 04 | Wirklichkeit haben, als die inneren Bedingungen der Moglichkeit. Aus | ||||||
| 05 | einer Welt in diesem Verstande würde sich auf eine einige Ursache und | ||||||
| 06 | deren Allgnugsamkeit schließen lassen, ferner auf die einigkeit dieser Welt. | ||||||
| 07 | Aber aus der Welt, die nicht das absolute Weltall ist, läßt sich nicht mehr | ||||||
| 08 | schließen, als aus einem composito substantiali überhaupt. Endlich aus | ||||||
| 09 | einer bloßen multitudine rerum finitarum nicht mehr als aus einem einzigen | ||||||
| 10 | finito. | ||||||
| 11 | Der Vollendungsbegrif ist das letzte in der Vermehrung und entspringt | ||||||
| 12 | aus dem Begriff alles, so wohl in der synthesi als analysi. Der | ||||||
| 13 | Grentzbegrif ist das, was übrig bleibt in der Verminderung der conditionum: | ||||||
| 14 | e.g. Ein Grund, der keine Folge ist; das absolut nothwendige | ||||||
| 15 | das absolut (ungeachtet aller Bedingungen) zufällige, d.i. die Freyheit. | ||||||
4523. ξ—ο? (ρ?) M 111. Über und unter der Überschrift „Notio mundi“: |
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| 18 | Die privatglückseeligkeit und Religion muß beym Menschen entweder | ||||||
| 19 | aus einem allgemeingültigen inneren oder äusseren princip abgeleitet | ||||||
| 20 | werden, wenn sie stimmen soll. | ||||||
4524. ξ—ο? (ρ?) (υ?) M 111. Zu M § 354: |
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| 22 | Aus unserem Begrif der Welt wird nur der Begrif von der Beziehung | ||||||
| 23 | eines ieden Theils eines compositi substantialis zum Ganzen in | ||||||
| 24 | Ordnung gebracht. Wir können uns keine Wirkungen einer substantiae | ||||||
| 25 | oder compositi denken als unter Voraussetzung nach allgemeinen Regeln | ||||||
| 26 | der Natur der substantz selbst oder ihrer Ursache. In einem Gantzen, weil | ||||||
| 27 | die Theile in commercio stehen, kan die Absicht auf ieden Theil besonders | ||||||
| 28 | nicht mit der auf den andern bestehen, so doch, daß ihre Gemeinschaft | ||||||
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