Kant: AA XVI, Einleitung in die Vernunftlehre. [L §. ... , Seite 041 |
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| 01 | sind nothwendige: entweder nur in besonderer Absicht zur Erkentnis | ||||||
| 02 | gewisser obiecte, oder in aller Absicht, so daß ohne sie das Denken | ||||||
| 03 | überhaupt unmoglich ist. ) | ||||||
| 04 | ** (g Nicht die, nach welcher wir objecte erkennen, sondern überhaupt | ||||||
| 05 | denken, welches nur ein Theil vom Erkennen ist. ) | ||||||
| 06 | Sich Obiecte des Denkens zu wählen, ist zufallig; die Regeln aber | ||||||
| 07 | des Denkens überhaupt sind nothwendig. | ||||||
| 08 | Es giebt also Regeln des Denkens, die 1. nur in gewisser Absicht | ||||||
| 09 | (g in Beziehung auf ein gewisses obiect ), oder die, so in aller Absicht | ||||||
| 10 | 2. nothendig sind (g Form des Denkens -- Regeln, die nicht den Inhalt | ||||||
| 11 | der Erkentnis, sondern die bloße Form des Denkens (nicht anschauens) | ||||||
| 12 | an ihr betrachten ). (Nur die letzte gehören zur Logik.) ohne die gar kein | ||||||
| 13 | Verstand gebraucht werden kan. | ||||||
| 14 | Nothwendige Regeln müssen unabhangig von aller Erfahrung eingesehen | ||||||
| 15 | werden können, d. i. a priori. obgleich die Erfahrung uns zuerst | ||||||
| 16 | vom Gebrauch dieser Regeln Beyspiele geben kan. Wir haben die Form | ||||||
| 17 | des Verstandes vorher (s a priori ), die obiecte, womit er sich beschaftigt, | ||||||
| 18 | d. i. die Materie des Denkens, giebt uns Erfahrung. | ||||||
| 19 | (s Die Logik abstrahirt von allem Inhalt der Erkentnis. ) | ||||||
| 20 | (g Regeln ) Müssen können demonstrirt werden. Nicht aus empirischer | ||||||
| 21 | psychologie.* | ||||||
| 22 | * (g Dadurch werden die Grenzen der Logik bestimmt (1mo keine | ||||||
| 23 | Lehre vom Idealism, 2do nicht vom Ursprunge der Ideen, 3tio nicht | ||||||
| 24 | von Vorurtheilen). Die Philosophie muß darinn fast allen andern | ||||||
| 25 | wissenschaften (dem Naturrecht, der Religion, als aus Theologie und | ||||||
| 26 | Moral, deren jedes seine Grenzen hat, bestehend) nacharbeiten. ) | ||||||
| 27 | Logic. Wissenschaft der allgemeinen Regeln des Gebrauchs des Verstandes | ||||||
| 28 | überhaupt; also nicht des reinen Verstandes, auch nicht des Gebrauchs | ||||||
| 29 | in besonderen Wissenschaften, L II: auch nicht des Gelehrten, | ||||||
| 30 | noch des Gemeinen Gebrauchs, sondern alles Gebrauchs. Doch werden | ||||||
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