Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1798 , Seite 383 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
| 01 | will, daß das gegenwärtige allein nur, sowohl in Ansehung der Erbeseinsetzung, | ||||||
| 02 | als in Ansehung der Vermächtnisse gelten solle. | ||||||
| 03 | Ich erkläre also zu Erben meine noch lebende nächste Verwandte, | ||||||
| 04 | nemlich: | ||||||
| 05 | 1. meine im St. Georgen Hospital versorgte einzige Schwester, | ||||||
| 06 | die geborene Barbara Kantin, verwittwete Theuerin, | ||||||
| 07 | 2. die Kinder meiner zuletzt verstorbenen Schwester, der verheirathet | ||||||
| 08 | gewesenen nachher von ihrem Manne geschiedenen Kröhnertin, so weit | ||||||
| 09 | sie an meinem Todestage noch am Leben sind, | ||||||
| 10 | 3. meinen einzigen noch lebenden Bruder Johann Heinrich Kant, | ||||||
| 11 | Pfarrer in Altrahden in Curland. Iedoch will ich, | ||||||
| 12 | daß meine sämmtliche Schwesterkinder, die eine Hälfte und mein | ||||||
| 13 | Bruder oder dessen vor meinem Todestage vorhandenen Leibeserben, | ||||||
| 14 | die andere Hälfte meines Nachlasses erhalten sollen. | ||||||
| 15 | Denen Erbnehmern insgesammt lege ich Pflicht auf, aus der | ||||||
| 16 | Nutzung der Erbschaftsmasse folgenden benannten Personen die von | ||||||
| 17 | mir bestimmten jährlichen Renten auszuzahlen und insofern sie es verlangen, | ||||||
| 18 | gesetzliche Sicherheit zu stellen, und diese Sicherheit nachzuweisen. | ||||||
| 19 | |||||||
| 20 | Nemlich | ||||||
| 21 | a. Meine Schwester die verwittwete Theuerin erhält mit Ablauf | ||||||
| 22 | jeden Iahres, so vom Sterbetage an zu rechnen, 100 fl. schreibe Einhundert | ||||||
| 23 | Gulden pr. aus den Zinsen meiner Kapitalien und werden | ||||||
| 24 | ihr solche bis dahin, daß sie selbst verstirbt, ausgezahlt; auch die Kosten | ||||||
| 25 | meines Begräbnisses von meinen Erben übernommen. | ||||||
| 26 | b. Mein Bedienter Martin Lampe erhält aus meinem Nachlaß, | ||||||
| 27 | wegen seiner vieljährigen, redlich geleisteten Dienste auf den Fall, da | ||||||
| 28 | er mich überlebt, bis zu seinem eigenen Ableben jährlich 400 fl. sage | ||||||
| 29 | Vierhundert Gulden pr. welche ihm doch in vierteljährigen Theilzahlungen | ||||||
| 30 | ausbezahlet werden, wovon aber die erste Zahlung sogleich mit | ||||||
| 31 | meinem Sterbetage anhebt, mithin jede Zahlung pränumerirt werden | ||||||
| 32 | muß. | ||||||
| 33 | Stirbt er hiernächst mit Hinterlassung seiner gegenwärtigen Frau | ||||||
| 34 | Anna Charlotte Lampin geborne Kogelin, so soll auch letztere die Hälfte | ||||||
| 35 | gedachter Pension mit 200 fl. sage Zweihundert Gulden pr. jährlich | ||||||
| 36 | auch auf den Fall, daß Lampe vor mir stürbe, lebenswierig genießen. | ||||||
| [ Seite 382 ] [ Seite 384 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||